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Vorlage - BV-2024/3585  

Betreff: Beschluss zum Bauprogramm und zur Bestätigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Bauvorhaben "Ausbau Eichenweg im Ortsteil Blumberg - Elisenau"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Seichter, Siegfried
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3585)

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt nachfolgendes Bauprogramm zum „Ausbau des Eichenweges im Ortsteil Blumberg-Elisenau“ und bestätigt hierfür gleichzeitig eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 331.791,81 € zur Realisierung des Bauvorhabens im Konto 541100.785200. Die Deckung erfolgt aus dem Konto 54110.522100.

 

Das Bauprogramm erfolgt nach folgenden Prämissen:

  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn in einer Breite von 5,00 m (Asphaltbauweise) und einer Aufweitung im Bereich der Einmündung zur Landesstraße L 31
  • Herstellung der geordneten Straßenentwässerung im Einmündungsbereich zur L 31
  • Erneuerung Straßenbegleitgrün/Bankettbereiche.

 


 

 

Begründung / Erläuterung:

 

Gemäß Beschlussfassung der Gemeindevertretung Ahrensfelde vom 18.12.2023 erfolgte die Auftragsvergabe zur erweiterten Instandsetzung des Eichenweges an die Firma RASK Brandenburg GmbH. Die Kosten des Bauvorhabens in Höhe von ca. 160.000 € sollten aus dem Produktkonto 54110.522100 gedeckt werden.

 

Mit der Bauausführung wurde am 04.04.2024 begonnen.

 

Bei dem Bauvorhaben wurde die teilweise Aufnahme und Ergänzung der vorhandenen Trag-schicht bis zu einer Tiefe von 30cm angenommen. Im Zuge der Bauausführung wurde fest-gestellt, dass die Qualität der vorhandenen Tragschicht nicht hinreichend gegeben war.

 

Eine fachgerechte Ausführung erforderte die vollständige Aufnahme inklusive Entsorgung sowie die Herstellung einer fachgerechten Tragschicht. Des Weiteren wurden zusätzliche Anforderungen durch den Landesbetrieb für Straßenwesen an die Anbindung zur L 31 gestellt.

 

Die zuvor benannten Zusatzmaßnahmen mit dem Hauptauftrag stellen nun jedoch einen grundhaften Ausbau der Straße dar und ist somit als investive Maßnahme im Haushalt der Gemeinde zu führen.

 

Aufgrund der Verschiebung der Maßnahme aus dem Ergebnishaushalt in die Investitionen ist sowohl für die ursprünglich beschlossenen ca. 160.000 € als auch für die nunmehr notwendigen zusätzlichen Mittel die Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung notwendig.

 

Die Deckung im Konto 541100.522100 ist für die Gesamtsumme gegeben.

 

Durch den grundhaften Ausbau liegen nunmehr die Voraussetzungen zur Erstattung des sogenannten Mehrbelastungsausgleichs nach der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung StraMaV vor. Da dem Antrag auf Fehlbetragsausgleich nach § 5 Abs. 1 der v.g. Verordnung die Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde über die Baumaßnahme beizufügen ist, wird es empfohlen, dass Bauprogramm gesondert zu beschließen.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 331.791,81

 

einzustellen unter 54110.785200

 

(bisher eingestellt unter 54110.522100 in Höhe von 159.131,13 €)

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen: