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Vorlage - BV-2024/3619  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe "Planungsleistungen zum Bau einer Skateanlage im Ortsteil Lindenberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3619)

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabe der Planungs-leistungen zum Bau einer Skateanlage im Ortsteil Lindenberg an die REIF + EBERHARD Landschaftsarchitekten PartGmbB aus 13503 Berlin.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Um die Jugendkultur und die Freizeitmöglichkeiten in der Gemeinde Ahrensfelde zu bereichern, soll im Ortsteil Lindenberg auf einer Freifläche in Höhe der neuen Sporthalle der Grundschule Lindenberg die erste Skateanlage Ahrensfeldes entstehen.

Bereits mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes für den Neubau der Grundschule Lindenberg im Jahr 2018 hat die Gemeinde Ahrensfelde ein gemeindeeigenes Grundstück an der Ahrensfelder Straße für die Entwicklung der Skateanlage ausgewählt und eingebracht.
Die zu beplanende Fläche, die rund 2.000 Quadratmeter groß ist, bietet demnach ideale Voraussetzungen für das Projekt.

Bereits im letzten Jahr gab es einen ersten Info-Workshop, in dem unter Federführung der gemeindlichen Jugendkoordination alle Interessierten herzlich eingeladen waren, ihre Wünsche und Ideen für das Projekt einzubringen.

Mit der Vergabe der Planungsleistungen möchten wir nun unserem Ziel, die Planungen weiter zu konkretisieren und zeitnah einen normgerechten Entwurf erarbeiten zu lassen, deutlich näherkommen. Uns ist es wichtig, ein Planungsbüro mit fachlicher Expertise und Erfahrung
zu finden, welches im gemeinsamen Planungsprozess die Bedürfnisse und Vorstellungen
der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer bestmöglich berücksichtigt und einen technisch und wirtschaftlich optimalen Entwurf erarbeitet.

Zur Vorbereitung und planerischen Begleitung des gemeindlichen Vorhabens (Planung Freianlagen/Technische Anlagen - Leistungsphasen 1-9) für den Neubau der Skatanlage und dazugehöriger Wegebeziehungen und Beleuchtungsanlagen sowie Durchführung sonstiger besonderer Leistungen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 50 UVgO i.V.m. § 11 UVgO vier Ingenieurbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert.

 

Die Auswertung der eingegangenen Honorarangebote unter Berücksichtigung / Wertung der vorgegebenen Zuschlagskriterien stellt sich wie folgt dar:
 

Bieter

Angebotspreis 

Punkte

Platz

Bieter 1

74.804,84 €

10

1

Bieter 2

92.462,31 €

9,06

2

Bieter 3

94.074,25 €

8,97

3

Bieter 4

kein Angebot

 

 

 

Zuschlagskriterium

Gewichtung

Punkte

 

A

Projektumsetzung

- Inhaltliche Auseinandersetzung mit und  
Herangehensweise an die Aufgabenstellung = 20 %

- Projektorganisation - Projektteam
(Qualifikation-mit Nachweis und Erfahrung) = 8 %

- Darstellung Projektbearbeitung anhand Referenzen = 2%

- Kosten-, Termin-, Qualitätsmanagement = 5 %

 

 

35 %

 

 

0 - 10

 

B

- Darstellung der Methodik im Hinblick eines störungsfreien
  Ablaufs aller Prozesse insbesondere der Koordination
  mit der Jugendkoordination/Gremien der Gemeinde-
  vertretung, beteiligten Behörden

 

25 %

 

0 10


C

-Honorarangebot (Preis) incl. Nebenkosten und besondere

Leistungen


40 %


0 10

 Erläuterungen zur Punktevergabe zu Kriterium A und B:

 10 Punkte

sehr gute Darstellung, sehr übersichtlich und eindeutig dargestellt

   8 Punkte

gute Darstellung, übersichtlich und transparent dargestellt

   6 Punkte

befriedigende Darstellung, weitgehend übersichtlich dargestellt

   4 Punkte

ausreichende Darstellung, wenig übersichtlich dargestellt

   2 Punkte

ungenügende Darstellung, unspezifisch und unübersichtlich dargestellt

   0 Punkte

Darstellung, die die Anforderungen in allen Belangen nicht erfüllt

 Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.

Die Gemeinde Ahrensfelde hat im Haushaltsplan 2024 r die bauliche Umsetzung 375.000,- eingestellt.

r die planerische Vorbereitung bzw. Begleitung stehen im Produktkonto 55130.785310 75.000,- sowie durch Übertrag aus Produktkonto 36610.785310 aus 2023 weitere Mittel
in Höhe von 22.620,- zur Verfügung.

Es wird empfohlen, die REIF + EBERHARD Landschaftsarchitekten PartGmbB aus
13503 Berlin mit den aufgeführten Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 74.804,84

(eingestellt unter   55130.785310 in Höhe von 75.000,- € sowie Übertrag aus 2023
aus Produktkonto 36610.785310 in Höhe von 22.620,- €)

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen: