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Vorlage - BV-2024/3625  

Betreff: Beschluss - 2. Änderung des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.05.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3625)
Anlagen:
14. Stellenplan 2024_1.Änderung
14. Stellenplan 2024_2.Änderung

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 2. Änderung

des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2024 gemäß Anlage (2. Änderung).

 

 


Begründung / Erläuterung

Die Gewinnung von geeigneten Fachkräften im Stellenbesetzungsverfahren ist sehr schwierig und wird immer schwieriger. Es müssen oft mehrere Ausschreibungsrunden erfolgen, bis eine offene Stelle erfolgreich besetzt werden kann. In der Zwischenzeit bleibt viel Arbeit liegen oder muss durch die Kollegen abgefangen werden. Das Problem soll durch die Schaffung eines zweiten Ausbildungsplatzesr Verwaltungsfachangestellte abgemildert werden. Bislang hat die Gemeinde pro Jahr eine/n neue/n Auszubildende/n aufgenommen. In Zukunft sollen pro Jahr zwei Ausbildungen in der Verwaltung beginnen. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die personellen Ressourcen für die erweiterte Ausbildung stehen zur Verfügung. Die Gemeinde beschäftigt zwei Personalsachbearbeiterinnen, die jeweils eine erfolgreiche Prüfung als  Ausbilderin absolviert haben und über eine entsprechende Erfahrung verfügen.

 

Im Stellenplanr das Haushaltsjahr 2024 soll daher die Anzahl der Ausbildungsstellen von bisher 3 auf 4 erhöht werden, damit im August 2024 erstmalig 2 Auszubildende aufgenommen werden können. Die Personalkosten für eine zweite Ausbildungsstelle belaufen sich nach aktuellem Tarifstand im ersten Ausbildungsjahr auf ca. 18.300,00 pro Jahr.


r das Haushaltsjahr 2024 fallen Kosten in Höhe von 7.400,00 an. Die Mittel dafür können durch den Personalhaushalt für das Jahr 2024 aufgebracht werden, da bislang einige Stellen noch nicht besetzt werden konnten.

 

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: vgl. Begründung  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 


Anlagen:

 

  • derzeitiger Stellenplan zum Haushaltsjahr 2024 (Stand 1. Änderung)
  • geänderter Stellenplan zum Haushaltsjahr 2024 (2. Änderung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14. Stellenplan 2024_1.Änderung (157 KB)    
Anlage 2 2 14. Stellenplan 2024_2.Änderung (58 KB)