Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2024/3714  

Betreff: Beschluss - Bestätigung der Vereinbarung mit dem Land Brandenburg zur geplanten Baudurchführung und Kostenteilung für die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Ahrensfelder Chaussee (L311), Ecke Immenweg/Kirchweg im Ortsteil Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Seichter, Siegfried
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.09.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3714)
Anlagen:
2024-05-28_gegengez.-Vereinbarung_FGÜ_L-311_OT-Eiche_Ahrensfelde.pdf
Anlage-1.1_VA-SVB_14-11-2023_01.PDF
Anlage-1.2_VA-SVB_14-11-2023.PDF
Anlage-1.3_VA-SVB_14-11-2023.pdf
Anlage-2_Übersichtslageplan_M1-2.500.pdf
Anlage-3_Lageplan_M1-200_.pdf
Anlage-4_Lageplan_Beleuchtung_M1-250.pdf
Anlage-5_Markierungs- und Beschilderungsplan_M1-200.pdf
Anlage-6_Kostenberechnung_06-02-2024.pdf
Anlage-7_Honorarkosten_LP3-8_HOAI-2020.pdf

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, über die Baudurchführung und Kostenteilung zur Maßnahme „Errichtung eines Fngerüber-weges mit Gehweg auf der Ahrensfelder Chaussee (L311), Ecke Immenweg / Kirchweg im Ortsteil Eiche zu.

 

Der Bürgermeister und der Stellvertreter des Bürgermeisters werden beauftragt und ermächtigt, die für den Abschluss der Vereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeinde Ahrensfelde beantragte die verkehrsrechtliche Anordnung (Anlagen 1.1. bis 1.3) gemäß § 45 StVO für einen Fußngerüberweg auf der Ahrensfelder Chaussee (L 311).

 

Die Gemeinde Ahrensfelde hat dem Landesbetrieb Straßenwesen hierzu im Vorfeld die Planung gemäß den Anlagen 2 -5 sowie die dazugehörige Kostenberechnung (Anlage 6) vorgelegt.

 

Gegenstand der Vereinbarung sind die Regelungen über die Baudurchführung, die Kostenverteilung und Finanzierung.

 

Die Kostenverteilung regelt sich nach § 3 der Vereinbarung. Die Gesamtkostenaufstellung ist der Anlage 5 + 6 der Vereinbarung zu entnehmen. Demnach beträgt der Anteil der Gemeinde Ahrensfelde 62,2 % der Bau- und Planungskosten (86.559,29 €). Auf den Landesbetrieb entfallen 37,8 % der Bau- und Planungskosten, insofern 52.693,67 €.

 

 

 

 

_________________

___________________

____________________

______________

Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: 122.791,29 / 16.461,67

(eingestellt unter 54110.785200 / 54110.785210 i.H.v. 110.000,- € sowie 20.000,- €)

 

 

Nein

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

 

Entwurf Vereinbarung sowie Anlagen 1.1 bis 7

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-05-28_gegengez.-Vereinbarung_FGÜ_L-311_OT-Eiche_Ahrensfelde.pdf (260 KB)    
Anlage 2 2 Anlage-1.1_VA-SVB_14-11-2023_01.PDF (432 KB)    
Anlage 3 3 Anlage-1.2_VA-SVB_14-11-2023.PDF (6 KB)    
Anlage 4 4 Anlage-1.3_VA-SVB_14-11-2023.pdf (129 KB)    
Anlage 5 5 Anlage-2_Übersichtslageplan_M1-2.500.pdf (957 KB)    
Anlage 6 6 Anlage-3_Lageplan_M1-200_.pdf (610 KB)    
Anlage 7 7 Anlage-4_Lageplan_Beleuchtung_M1-250.pdf (1422 KB)    
Anlage 10 8 Anlage-5_Markierungs- und Beschilderungsplan_M1-200.pdf (840 KB)    
Anlage 8 9 Anlage-6_Kostenberechnung_06-02-2024.pdf (153 KB)    
Anlage 9 10 Anlage-7_Honorarkosten_LP3-8_HOAI-2020.pdf (662 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   07.08.2024 14:45:26   Thomas Meier