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Vorlage - BV-2024/3740  

Betreff: Beratung über eine Kostenerstattung während der Teilschließung der Kita Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich III - Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich III - Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Ehrig, Oliver   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.09.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde abgelehnt  (BV-2024/3740)

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 


Begründung / Erläuterung:

 

r den Zeitraum vom 26.06.24 bis 08.07.24 war aufgrund der Personalsituation die Schließung des Krippenbereichs der Kita „Lindenzwerge“ notwendig. Von der Schließung waren vier Krippengruppen mit insgesamt 48 Kindern betroffen. Für Eltern, die eine familiäre Betreuung nicht gewährleisten konnten, wurden insgesamt 12 Notbetreuungsplätze in zwei anderen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Ahrensfelde zur Verfügung gestellt (vier in Ahrensfelde und acht in Eiche). Im Monat Juni wurde kein Notbetreuungsplatz in Anspruch genommen, im Monat Juli wurden in der Kita „Koboldland“ (Ahrensfelde) maximal zwei Kinder notbetreut, in der Kita „Regenbogen“ (Eiche) waren es an einzelnen Tagen maximal sieben Kinder.

Die Nutzung der Notbetreuungsplätze kann anhand der Anlagen (nicht öffentlich) nachvollzogen werden.

 

Die oben aufgeführte Höhe der Kostenerstattung ermittelt sich aus dem monatlich zu zahlenden Kostenbeiträgen im Verhältnis zur Nutzung der Notbetreuung. Hierbei wurde der Monatsbeitrag für 20 Betreuungstage angesetzt. Das bedeutet, dass einigen Eltern die ckerstattung des vollen Kostenbeitrages für den gesamten Schließungszeitraum von neun Tagen, anderen wiederum aufgrund der Nutzung von Notbetreuungsplätzen eine Rückerstattung für einen Teilzeitraum zustünde. In den Rückerstattungskosten ist der monatliche Pauschalbetrag für das Mittagessen in Höhe von 32,00 EUR pro Kind bereits berücksichtigt. Auch hierbei wurden 20 Betreuungstage als Basiswert angesetzt und die Kosten entweder anteilig auf den gesamten Schließungszeitraum oder nach Anwesenheit des betreffenden Kindes in der Notbetreuung ermittelt. Die Anwesenheitszeiten der jeweiligen Kinder wurden durch die beiden Notbetreuungseinrichtungen täglich übermittelt.  

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 3.751,84  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 


Anlagen: