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Vorlage - BV-2024/3837
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde. |
Begründung / Erläuterung:
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und die Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sind kürzlich unter zahlreichen inhaltlichen Änderungen in Kraft getreten.
Die Änderungen in der Kommunalverfassung ziehen einige notwendige Änderungen
in bestimmten Formulierungen der Hauptsatzung nach sich.
Nach dem neuen § 5a BekanntmV ist nunmehr anstelle der Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen nicht nur die Bekanntgabe im Amtsblatt zulässig, sondern auch die Bekanntmachung im Internet. Die Gemeinde kann daher unter den Voraussetzungen des § 5a BekanntmV jetzt auch ihre Homepage zur Bekanntmachung nutzen.
Nach § 5a BekanntmV ist die konkrete Internetseite in der Hauptsatzung zu bestimmen. Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind für die Dauer ihrer Geltung in einem ständig und dauerhaft verfügbaren und lesbaren Format im Internet bereitzustellen und in der bekannt gemachten Fassung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu sichern. Eine aus technischen Gründen bedingte, nur vorübergehende Unterbrechung der Verfügbarkeit der Internetseite ist unbeachtlich.
Durch eine Internetbekanntmachung können Bekanntmachungen viel zügiger als bisher erfolgen. Im Falle kurzfristig erforderlicher Bekanntmachungen (zuletzt z.B. bei den Kommunalwahlen) können erhebliche Kosten und viel Aufwand erspart werden. Die Form
der Internetveröffentlichung entspricht dem Ziel der Volldigitalisierung von Verwaltungs-dienstleistungen. Für Dritte, die nicht in Ahrensfelde wohnen, wäre eine Bekanntgabe im Internet transparenter.
In der Hauptausschusssitzung am 02.09.2024 wurde bereits darüber diskutiert, die Regelungen über die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung anzupassen. Hintergrund ist u.a. die Entlastung der Sitzungen der Gemeindevertretung, um finanziell nicht besonders herausragende Entscheidungen und Übertragung dieser Verantwortung auf den Hauptausschuss, in dem sämtliche Fraktionen vertreten sind. Die in der aktuellen Hauptsatzung enthaltenen Wertgrenzen stammen aus dem Jahr 2018 und sind zudem nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Preise für Bauleistungen sind in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen. Um die Sitzungen der Gremien nicht mit Geschäften der laufenden Verwaltung zu überfrachten und den Hauptausschuss zu stärken, sollen die Wertgrenzen teilweise deutlich angehoben werden.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen soll zu Gunsten der Übersichtlichkeit keine weitere Änderungssatzung beschlossen werden, sondern eine vollständige Neufassung.
Die Kommunalaufsicht ist in die Änderung der Hauptsatzung einzubeziehen. Die Verwaltung
hat daher den anliegenden Entwurf der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Ein Beschluss der Gemeindevertretung sollte erst nach Eingang dieser Stellungnahme erfolgen.
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Verfasser | Fachbereichsleiter | Kämmerer | Bürgermeister |
Anlagen:
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
nebst Anlage 1 (Wappen) und Anlage 2 (Flagge)
Lesefassung der bisher gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde