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Vorlage - BV-2024/3837  

Betreff: Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Beteiligt:Fachbereich I - Zentraler Service
Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2024 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen  (BV-2024/3837)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.10.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2024/3837)
Anlagen:
Hauptsatzung_2018_12_28 Lesefassung
Hauptsatzung 2024 v0.4 - nach HA.pdf
BVB-ÄndergAntr Hauptsatzg GV 2024-10-21.pdf
900000038_02_wappen
900000038_02_flagge

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde.

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und die Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sind kürzlich unter zahlreichen inhaltlichen Änderungen in Kraft getreten.

 

Die Änderungen in der Kommunalverfassung ziehen einige notwendige Änderungen

in bestimmten Formulierungen der Hauptsatzung nach sich.

 

Nach dem neuen § 5a BekanntmV ist nunmehr anstelle der Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen nicht nur die Bekanntgabe im Amtsblatt zulässig, sondern auch die Bekanntmachung im Internet. Die Gemeinde kann daher unter den Voraussetzungen des § 5a BekanntmV jetzt auch ihre Homepage zur Bekanntmachung nutzen.

 

Nach § 5a BekanntmV ist die konkrete Internetseite in der Hauptsatzung zu bestimmen. Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind für die Dauer ihrer Geltung in einem ständig und dauerhaft verfügbaren und lesbaren Format im Internet bereitzustellen und in der bekannt gemachten Fassung durch technische und organisatorische Maßnahmen zu sichern. Eine aus technischen Gründen bedingte, nur vorübergehende Unterbrechung der Verfügbarkeit der Internetseite ist unbeachtlich.

 

Durch eine Internetbekanntmachung nnen Bekanntmachungen viel giger als bisher erfolgen. Im Falle kurzfristig erforderlicher Bekanntmachungen (zuletzt z.B. bei den Kommunalwahlen) können erhebliche Kosten und viel Aufwand erspart werden. Die Form

der Internetveröffentlichung entspricht dem Ziel der Volldigitalisierung von Verwaltungs-dienstleistungen. r Dritte, die nicht in Ahrensfelde wohnen, wäre eine Bekanntgabe im Internet transparenter.

 

In der Hauptausschusssitzung am 02.09.2024 wurde bereits darüber diskutiert, die Regelungen über die Wertgrenzen r die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung anzupassen. Hintergrund ist u.a. die Entlastung der Sitzungen der Gemeindevertretung, um finanziell nicht besonders herausragende Entscheidungen und Übertragung dieser Verantwortung auf den Hauptausschuss, in dem sämtliche Fraktionen vertreten sind. Die in der aktuellen Hauptsatzung enthaltenen Wertgrenzen stammen aus dem Jahr 2018 und sind zudem nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Preise für Bauleistungen sind in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen. Um die Sitzungen der Gremien nicht mit Geschäften der laufenden Verwaltung zu überfrachten und den Hauptausschuss zu stärken, sollen die Wertgrenzen teilweise deutlich angehoben werden.

 

Aufgrund der zahlreichen Änderungen soll zu Gunsten der Übersichtlichkeit keine weitere Änderungssatzung beschlossen werden, sondern eine vollständige Neufassung.

 

Die Kommunalaufsicht ist in die Änderung der Hauptsatzung einzubeziehen. Die Verwaltung

hat daher den anliegenden Entwurf der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Ein Beschluss der Gemeindevertretung sollte erst nach Eingang dieser Stellungnahme erfolgen.

 

 

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 


Anlagen:

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
nebst Anlage 1 (Wappen) und Anlage 2 (Flagge)

Lesefassung der bisher gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung_2018_12_28 Lesefassung (102 KB)    
Anlage 2 2 Hauptsatzung 2024 v0.4 - nach HA.pdf (147 KB)    
Anlage 5 3 BVB-ÄndergAntr Hauptsatzg GV 2024-10-21.pdf (96 KB)    
Anlage 3 4 900000038_02_wappen (21 KB)    
Anlage 4 5 900000038_02_flagge (41 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   30.09.2024 15:42:46   Michael Kauert