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Vorlage - BV-2024/3958  

Betreff: 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Beteiligt:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung
Bearbeiter/-in: Knop, Andreas   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
18.11.2024 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde   (BV-2024/3958)  
Anlagen:
1.ÄndergSatzg z EntschS GV 2024-18-11.pdf

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde.


Begründung / Erläuterung:

 

In der bisherigen Fassung der Entschädigungssatzung sind Fortbildungskosten mit den pauschalen Aufwandsentschädigungen abgegolten. Zudem wäre für entsprechende Reisekosten stets ein separater Beschluss der Gemeindevertretung für jede einzelne Dienstreise notwendig.

 

Aufgrund der Kommunalwahlen und dem verstärkten Wunsch nach Weiterbildungen durch kommunale Mandatsträger wurde im Hauptausschuss am 04.11.2024 vordiskutiert, ob eine Anpassung der Entschädigungssatzung gewünscht ist. Ziel ist zum einen eine Förderung der Kompetenzen der Mandatsträger, was letztlich allen Gremien der Gemeinde zu Gute kommen würde und zudem mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie im Umgang mit entsprechenden Erstattungsanträgen.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung für eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung ausgesprochen, jedoch mit dem Hinweis, die Höhe und die Anzahl der abrechenbaren Fälle nach Gremienmitgliedschaft abzustufen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag direkt in der nächsten Gemeindevertretung vorzulegen.

 

 

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Verfasser

Fachbereichsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Änderungen/Ergänzungen während des Gremiendurchlaufes:
 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Ja, in Höhe von €: Fortbildungs- und Reisekosten gemäß Satzungsänderung 

eingestellt unter 11110.542100

 

 

Nein

 

 

 

Anhörung/Beteiligung:

 

 

In dieser Angelegenheit ist gem. § 46 (1) der Kommunalverfassung

r das Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören.

 


Anlagen:

  1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1.ÄndergSatzg z EntschS GV 2024-18-11.pdf (12 KB)