Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist es, die fachliche Grundlage für kommunale Entscheidungsträger und
Investoren zu schaffen, sowie Transparenz und Rechtssicherheit für zukünftige Standortentscheidungen zu gewährleisten. Damit sollen attraktive Einzelhandelsstrukturen herausgebildet bzw. gestärkt werden, die auf die Lebensqualität der Bürger vor Ort nachhaltig wirken und zur Kaufkraftbindung in Ahrensfelde beitragen. Schwerpunkte der Analyse und konzeptionellen Entwicklung der Zentren- und Einzelhandelsstruktur werden in diesem Konzept erörtert und dargestellt.
Die "Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie" beinhaltet Vorschläge, inwiefern bedarfsgerechter Wohnraum generiert werden kann. In den Richtlinien werden die Rechtsgrundlagen, die Fördervoraussetzungen, das Verfahren etc. dargelegt. Das Konzept dient auch als Grundlage für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Brandenburg für den Wohnungsbau.
Das Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde-Werneuchen unterstützt die Entwicklung von kommunalen Baulandstrategien, um die räumlich und zeitlich differenzierte Siedlungsentwicklung zukünftig wirksamer und ausgewogener gestalten zu können. Dies betrifft den Wohnungsbau, bedarfsgerechte Infrastrukturen der Daseinsvorsorge sowie die verkehrs- und versorgungstechnische Erschließung ebenso wie die Entwicklung neuer Gewerbeflächen und die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Landschafts- und Freiräume.
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Ahrensfelde dazu verpflichtet, eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Stufe 4 durchzuführen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a - f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)) in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, innerhalb der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept zu etablieren, um schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm, einschließlich Belästigungen, vorzugsweise zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.