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Lärmaktionspläne
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Ahrensfelde dazu verpflichtet, eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Stufe 4 durchzuführen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a - f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)) in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, innerhalb der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept zu etablieren, um schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm, einschließlich Belästigungen, vorzugsweise zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Ansprechpartner/in
Frau Britta Kopischke | |
Telefon: 030 936900-184 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben Aufgaben: |