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Gewerbemeldungen
Der zukünftige Gewerbetreibende ist per Gesetz (§ 14 Gewerbeordnung) verpflichtet, den Beginn, die Erweiterung und die Beendigung seiner gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen. Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im Gemeindegebiet anfängt bzw. aufgibt, muss dies im Gewerbeamt im Rathaus Ahrensfelde in der Lindenberger Straße 1 anzeigen.
Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.
Manche Gewerbe sind zudem erlaubnispflichtig (z.B. Makler, Bewacher, Betrieb einer Spielhalle). Hier erfolgt eine detaillierte Zuverlässigkeitsprüfung.
Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Behörde, ein Wechsel des Gewerbegegenstandes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem früher angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind (GewA 2), müssen ebenfalls durch den Gewerbetreibenden angezeigt werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Handelregisterauszug für juristische Personen
- Gesellschaftsvertrag für noch nicht im Handelsregister eingetragene juristische Personen
- Reisepass bei ausländischen Personen
- Meldebescheinigung bei ausländischen Gewerbetreibenden
- Arbeitserlaubnis für nicht EU-Bürger
Ansprechpartner/in
Frau Karina Eckhof | |
Telefon: 030 936900-171 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben Aufgaben: |
Formulare zum Download
Gewerbeanmeldung (288 KB) | |
Gewerbeummeldung (271 KB) | |
Gewerbeabmeldung (169 KB) | |
Beiblatt gesetzliche Vertreter (115 KB) |