Für die Errichtung einer Grundstückszufahrt ist die Zustimmung der Gemeinde Ahrensfelde als Straßenbaulastträger einzuholen.
Volltextsuche
Antrag auf Grundstückszufahrt
Ansprechpartner/in
Frau Natalia Schwandt | |
Telefon: 030 936900-151 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben
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Allgemeine Informationen
Die Zufahrten müssen so hergestellt und unterhalten werden, dass sie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Daher ist die Befestigung der Zufahrt mit Rasengitter, Ökopflaster oder anderen großfugigen Materialien in der Regel nicht gestattet. Das anfallende Regenwasser darf nicht auf die öffentliche Straße geleitet werden. Die Erlaubnis für Arbeiten an einer öffentlichen Straße (z. B. Absenken des Bordsteines, Pflastern) wird zu Ihrer eigenen Sicherheit wegen Leitungs- und Baumbestand sowie zur Einhaltung der Regeln der Technik nur bei Ausführung durch eine Fachfirma erteilt. Gleiches gilt für Zugänge oder größere Gehwegbereiche, die auf eigene Kosten befestigt werden sollen.
Eine provisorische Baustellenzufahrt ist als Sondernutzung ebenfalls beim Bauamt, Fachdienst Verkehrsflächen unter Verwendung des entsprechenden Formulares zu beantragen.
Zuständige Stelle
Gemeinde Ahrensfelde
Fachdienst II.2
Zahlungsarten
- Rechnung
- Barzahlung