Eine Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt der Gemeinde Ahrensfelde anzeigen.
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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Ansprechpartner/in
Herr Mike Butschkat | |
Telefon: 030 936900-164 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben
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Allgemeine Informationen
Jede Person hat die Möglichkeit, eine durch sie festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen, für die die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde Ahrensfelde zuständig ist.
Voraussetzungen
Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Ordnungsbehörde nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich der Anzeigenerstatter an die zuständige Polizeibehörde wenden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Einen Anspruch auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigenerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann der Zeuge für den festgestellten Sachverhalt und muss diesen auch unter Umständen vor Gericht bezeugen.