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Geburtsbaum beantragen

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Teaser

Die Gemeinde Ahrensfelde greift die schöne Tradition auf, dass man zur Geburt eines Kindes einen Baum pflanzt. In der Gemeinde ist es möglich im Rathaus einen Zuschuss zum Erwerb eines solchen Baumes zu erhalten.

Allgemeine Informationen

Zur Begrüßung eines jeden neu geborenen Kindes in der Gemeinde Ahrensfelde sowie zur Verschönerung und Aufwertung des Gemeindebildes und zur Verbesserung der Lebensqualität gewährt die Gemeinde Ahrensfelde ab dem Jahr 2022 Zuwendungen für die Pflanzung von Geburtsbäumen. 

Zuwendungen können Erziehungsberechtigte erhalten, deren Hauptwohnsitz sich in der Gemeinde Ahrensfelde befindet und identisch mit dem Wohnsitz des neugeborenen Kindes ist. 

Die Zuwendung wird als anteiliger Zuschuss für die Anschaffung maximal eines Baumes gewährt. Der Fördersatz beträgt maximal 150,00 € für einen Baum der Kategorie A und 75,00 € für einen Baum der Kategorie B der durch Rechnung nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Kosten.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes und nach erfolgter Pflanzung zu stellen. Erfolgt die Pflanzung entsprechend § 2 a der Richtlinie auf dem Grundstück des Vermieters der Erziehungsberechtigten oder auf das Grundstück eines Verwandten der Erziehungsberechtigten ersten Grades, so ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers nach Anlage 3 schriftlich zu bestätigen und dem Antrag beizufügen.

Dem Antrag ist ebenfalls eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen.

Dem Antrag ist die Rechnung in Kopie sowie ein Foto als Nachweis der Pflanzung und des Pflanzungsortes beizufügen. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Pflanzung ist erneut ein Foto zum Nachweis der Aufrechterhaltung des Baumes vorzulegen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Stellung des Antrages.

Auszahlungen erfolgen ausschließlich unbar durch Überweisung auf ein anzugebendes Konto der Antragstellenden. 

Voraussetzungen
  1. Die Pflanzung erfolgt ausschließlich auf einer Grundstücksfläche in den
    Gemarkungen der Gemeinde Ahrensfelde und ihrer Ortsteile. Sollte eine Pflanzung auf einem Grundstück der Erziehungsberechtigten nicht möglich sein oder verfügen diese über kein Grundstückseigentum, kann die Anpflanzung auf dem Grundstück des Vermieters der Erziehungsberechtigten oder auf das Grundstück eines Verwandten der Erziehungsberechtigten ersten Grades erfolgen, sofern sich deren
    Grundstücksfläche in den Gemarkungen der Gemeinde Ahrensfelde und ihrer Ortsteile befindet.

  2. Die Pflanzung erfolgt innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes.

  3. Es sind ausschließlich Laubbäume zu pflanzen, die aus den Kategorien A und B der als Anlage 1 beigefügten Liste zu dieser Förderrichtlinie zu entnehmen sind.

  4. Ein Baum der Kategorie A muss bei der Pflanzung mindestens dreimal verpflanzt und 5 -7 Jahre alt sein. Der Stamm des gepflanzten Baumes muss bei der Pflanzung einen Umfang von mindestens 10 cm haben. Ein Baum der Kategorie B muss bei der Pflanzung mindestens dreimal verpflanzt mit Drahtballen sein. 
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular (online oder analog)
  • Zustimmung des Vermieters/ Verwandten ersten Grades
  • Rechnung des Baumes
  • Foto als Nachweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes und nach erfolgter Pflanzung zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Nicht förderfähige Maßnahmen sind Baumpflanzungen, die aufgrund einer öffentlichrechtlichen Verpflichtung oder baurechtlichen Auflage durchgeführt werden müssen.


Nachweis und Ersatzpflanzung


Die Antragstellenden verpflichten sich mit der Antragstellung, den geförderten Baum durch eine geeignete Pflege für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides zu erhalten. Im Falle des Ausfalls des Baums innerhalb dieses Zeitraumes ist dieser von den Antragstellenden durch Nachpflanzung spätestens innerhalb der nachfolgenden Pflanzperiode zu ersetzen. Der Ausfall und die Ersetzung ist der Gemeinde Ahrensfelde anzuzeigen und jeweils per Foto zu belegen.

Für die Ersatzpflanzung ist erneut ein Baum der zum Zeitpunkt der Ersatzpflanzung geltenden Anlage 1 zu wählen. Sollte es zum Zeitpunkt der Ersatzpflanzung keine entsprechende Förderrichtlinie der Gemeinde mehr geben, ist für die Ersatzpflanzung die Baumsorte zu wählen, die ersetzt wird. 


Liste förderfähiger Bäume
Kategorie A
Hainbuche
Winterlinde
Platane
Vogelbeere
Baumhasel
Hopfenbuche
Elsbeere
Obstgehölz (keine Zierarten)

Kategorie B
Mandel z.B. Dürkheimer Krachmandel
Esskastanie z.B. Sweet Dreams
Baumhasel
Eberesche in Sorten z.B. Essbare Mährische Eberesche
Speierling
Echte Mispel
Apfelbeere in Sorten z.B. Aron, Neron, Viking
Felsenbirne
Weißdorn
Rotdorn
Kornelkirsche in Sorten z.B. Jolico, Kasanlak
Schneeball

Bemerkungen

Die Gemeinde Ahrensfelde entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der eigenen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.

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