Volltextsuche

Hundesteuer Abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kristina WiesenthalStandort anzeigen
Telefon: 030 936900-126
Telefax: 030 936900-69
E-Mail:


Aufgaben:
Steuern, Abgaben


Teaser

Wie und Wo kann ich einen Hund steuerlich abmelden?

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Zuständige Stelle

Gemeinde Ahrensfelde
Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde Ahrensfelde zu melden.

zurück