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Hundesteuer Anmeldung

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Frau Kristina WiesenthalStandort anzeigen
Telefon: 030 936900-126
Telefax: 030 936900-69
E-Mail:


Aufgaben:
Steuern, Abgaben


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Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

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