Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
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Hundesteuer Anmeldung
Ansprechpartner/in
Frau Kristina Wiesenthal | |
Telefon: 030 936900-126 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben
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Allgemeine Informationen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.