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Schiedsstelle
Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Mietrecht, Körperverletzungen oder Entschädigungen - bevor der Gerichtsweg in solchen Fällen eingeschlagen wird, kann man die Schiedsstelle in Anspruch nehmen. Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Sie sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Auf kommunaler Ebene werden sie durch die Verwaltung der Kommunalvertretung vorgeschlagen und durch Beschluss gewählt. Sie stehen unter der Dienstaufsicht des jeweiligen Amtsgerichtes.
Schiedsstelle der Gemeinde Ahrensfelde:
Schiedsperson: Bernhard Kaepernick
Stellvertretende Schiedsperson: Klaus Erhardt
Sprechzeiten:
jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr
Ortsteilzentrum Ahrensfelde
Kontakt:
schiedsstelle@gemeinde-ahrensfelde.de
030/ 93669053-13
Aufgaben der Schiedsstelle
Mit welchen Angelegenheiten kann man sich an die Schiedsstelle wenden?
Schlichtungsverfahren können z. B. stattfinden bei:
vermögensrechtlichen Ansprüchen (z. B. Ansprüchen auf Schadenersatz, Herausgabe, Beseitigungsansprüche)
nachbarrechtlichen Angelegenheiten
strafrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede)
In einigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Erhebung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle stattgefunden hat. Es handelt sich dabei um:
nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Störungen vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zaunes, überhängende Zweige)
Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug (z. B. Beleidigung, Verleumdung, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurden)
Nicht in die Zuständigkeit der Schiedsstellen fallen folgende Angelegenheiten:
Streitigkeiten, die den Familienstand oder die Personenrechte betreffen
a) Ehesachen
b) Namensstreitigkeiten
c) Betreuungssachen
Streitigkeiten, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind
Streitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, eines Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
a) Grundbuchangelegenheiten
b) Erbschein- und Nachlassangelegenheiten
Wie wird die Schiedsstelle tätig?
Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag einer an der Streitigkeit beteiligten Person tätig.
Grundsätzlich ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bezirk die gegnerische Person wohnt.
Für die Tätigkeit der Schiedsstelle entstehen Gebühren zuzüglich Auslagen (Porto, Schreibgebühren usw.). Der Antragsteller hat einen voraussichtlich kostendeckenden Vorschuss an die Schiedsstelle in Höhe von 40 Euro zu zahlen. Wer dann letztendlich die Kosten trägt, ergibt sich aus dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung.
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Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Ortsteilzentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1b, 16356 Ahrensfelde