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Eheschließung
Allgemeine Informationen zur Eheschließung
Der erste "amtliche" Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmlich schriftliche Anmeldung der Ehepartner beim Standesamt. Es gilt die persönliche Anmeldung. Ist einer der Ehegatten zur Anmeldung verhindert, so hat er die Möglichkeit, eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Planen Sie für das Gespräch ca. 40 bis 60 Minuten ein.
Wenn Sie beide Ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Ahrensfelde haben und trotzdem gerne hier heiraten möchten, kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie im Standesamt Ahrensfelde heiraten möchten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist nur sechs Monate gültig. Sie müssen also innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, die Sie im Original zur Anmeldung mitbringen müssen.
Wenn Sie als Paar, gemeldet in der Gemeinde Ahrensfelde, im Ausland die Ehe schließen möchten, benötigen Sie eventuell ein Ehefähigkeitszeugnis. Es gilt die persönliche Beantragung im Standesamt Ahrensfelde. Ist einer der Partner verhindert, so hat er die Möglichkeit, eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
- Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister, nicht älter als ein halbes Jahr (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
- Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen auswärtigen Meldebehörde. (Diese Bescheinigung soll nicht älter als zwei Wochen sein.)
- Verwitwete und geschiedene Ehegatten müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen: einen Nachweis über die vorausgegangene/n Ehe/n (entweder eine beglaubigte Kopie des Eheregisters der letzten vorangegangenen Ehe und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk) & ggf. Sterbeurkunde
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Ahrensfelde aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück.
Meistens reichen die genannten Unterlagen aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Das Fotografieren während der Eheschließung ist erlaubt, jedoch ist das Filmen untersagt.
ACHTUNG: Das Streuen von plasteähnlichen Artikeln ist aus sicherheits- und reinigungstechnischen Gründen innerhalb und außerhalb des Rathauses grundsätzlich verboten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, diese Informationen unbedingt an Ihre Gäste weiterzugeben.
Gebühren:
Prüfung der Ehevoraussetzungen:
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 59,00 €
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich: je 32,00 €
Eheschließung innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 49,00 €
(Montag - Freitag)
Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 109,00 €
(Samstag 8-12 Uhr)
Eheurkunde: 16,00 €
jede weitere Abschrift: 8,00 €
Standesamt / Trauzimmer
- Rathaus Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde