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Eltern-Wegweiser / Leitfaden zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde
Sehr geehrte Eltern,
die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einige Hinweise von der Antragstellung bis hin zum Vertragsabschluss zur Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde:
Anmeldung:
Für Planungssicherheit zur Vergabe der Betreuungsplätze benötigen wir den Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde nach Geburt Ihres Kindes. Legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde und ggf. den Nachweis über die gemeinsame Personensorge bei unverheirateten Eltern bei. Bitte beachten Sie die aufgeführten Hinweise auf dem Antragsformular!
Rechtsanspruch:
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten mit einer Mindestbetreuungszeit von 30 Wochenstunden, beim Hort 20 Wochenstunden von der ersten bis zur vierten Klasse. Sollte ein erhöhter Anspruch z.B. aufgrund von Erwerbstätigkeit der Eltern erforderlich sein, ist ein Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim Jugendamt des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberwalde zu stellen.
Erstaufnahmegespräch:
Vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und Belehrungen abgesprochen und Sie können einen Rundgang durch die Einrichtung machen. Hier erhalten Sie die für den Vertragsabschluss erforderliche Platzbestätigung.
Die o.g. Antragsformulare erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde und in unseren Kindertagesstätten sowie auf dieser Webseite im Bereich "Formulare".
Weitere Schritte:
Nach Eingang des Antrages wird Ihr Kind/Ihre Kinder in der entsprechenden Anmeldeliste für eine Aufnahme in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde vorgemerkt. Eine verbindliche Aussage erhalten Sie nach Prüfung der Aufnahmemöglichkeit schriftlich durch die Verwaltung der Gemeinde Ahrensfelde.
Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss erfolgt zu den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Ahrensfelde.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen
- Platzbestätigung der Kindertagesstätte
- Rechtsanspruchsbescheid des Landkreises Barnim
- Einkommensnachweise des vorangegangenem Kalenderjahres in Form des Einkommenssteuerbescheides oder der Lohnsteuerbescheinigung sowie ggf. den Nachweis des Elterngeldes
Genauere Informationen u.a. zur Berechnung der Gebühren entnehmen Sie bitte der Kitagebührensatzung.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch, per E-Mail oder gern auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Standort Kitaverwaltung
- Rathaus Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde