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Leinenzwang im Gemeindegebiet
Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Ahrensfelde werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden immer wieder Hundehalter angetroffen, denen nicht bewusst ist, dass sie ihren Hund anleinen müssen.
Daher weist das Ordnungsamt erneut darauf hin, dass in allen, im Zusammenhang bebauten, Ortslagen der Gemeinde ein Leinenzwang für alle Hunde besteht.
Der Leinenzwang beruht auf der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zum allgemeinen Leinenzwang für Hunde im Gebiet des Amtes Ahrensfelde / Blumberg“. Diese Verordnung wurde in der Oktoberausgabe des Amtsblattes am 09.10.2001 veröffentlicht.
Erneut wird an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen den Leinenzwang mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500,00 € geahndet werden kann.
Ansprechpartner/in
Herr Mike Butschkat | |
Telefon: 030 936900-164 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben Aufgaben: |