Volltextsuche
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
Jegliche Nutzung von öffentlichem Straßenland über den Gemeingebrauch hinaus, stellt eine Sondernutzung dar, welche erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Wenn Sie also beispielsweise Baumaterialien (Kies, Paletten m. Pflastersteinen etc.) oder Miet-WCs u.ä. auf öffentlichem Straßenland vorübergehend lagern möchten, müssen Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Ahrensfelde eine entsprechende Erlaubnis beantragen.
Insbesondere bitten wir zu beachten, dass auch die Lagerung von Schrott auf öffentlichem Straßenland eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung darstellt.
Sollten Sie also von Privatunternehmen im Rahmen von Postwurfsendungen dazu aufgefordert werden Schrott zur Abholung bereitzustellen, so darf dies ohne Erlaubnis des Ordnungsamtes nicht auf öffentlichem Straßenland erfolgen.
Nicht zuletzt haften Sie generell für alle Schäden, die in Verbindung mit der Sondernutzung, unabhängig welcher Art, entstehen.
Um Verstöße gegen die bestehenden Gesetzmäßigkeiten zu vermeiden bitten wir Sie, sich unbedingt an die v.g. Regelungen zu halten.
Im Zweifelsfall beantwortet Ihnen das Ordnungsamt gern Ihre Fragen und hilft dabei, Konfliktsituationen von vornherein zu vermeiden.
Ansprechpartner/in
Herr Mike Butschkat | |
Telefon: 030 936900-164 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben Aufgaben: |