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Verunreinigung von Straßen
Das Einbringen von Materialien in den Straßenkörper, dazu gehören auch Gartenabfälle, stellt gemäß Brandenburgischem Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder bis zu 2.556,46 € geltend gemacht werden.
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Herr Mike Butschkat | |
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