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Gewerbesteuer
Wenn Sie ein Gewerbe in der Gemeinde Ahrensfelde führen, werden Sie zur Gewerbesteuer veranlagt, welche durch das zuständige Finanzamt durch den Messbetrag festgesetzt wird.
Fällig wird sie zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Entscheidungen, die im Steuermessbescheid vom Finanzamt getroffen werden, können nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht auch durch Anfechtung des Realsteuerbescheides (Folgebescheid von der Gemeinde) angefochten werden (§ 351 Abs. 2; § 42 FGO). Daher muss der Messbescheid vom Finanzamt angefochten werden, wenn über die Frage der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht, Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen gestritten wird.