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Zweitwohnungssteuer
Sobald folgende Kriterien erfüllt sind, sind Sie Zweitwohnsteuerpflichtig:
- ab 23 m² Wohnfläche
- mind. ein Fenster
- Strom- oder vergleichbare Energieversorgung
- Wasserversorgung (inkl. Brunnen)
- Abwasserbeseitigung (inkl. Grube)
Bei der Anmeldung für die Zweitwohnungssteuer füllen Sie bitte das Formular "Erklärung Zweitwohnungssteuer" aus.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitwohnung innerhalb von drei Wochen schriftlich anzuzeigen ist!
Die Abmeldung der Zweitwohnungssteuer hat schriftlich zu erfolgen.