Grundlage dafür wird, wie schon den Medien zu entnehmen war, das sogenannte Hebesatzregister des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg sein, welches in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll.
Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung (unter Amtliche Bekanntmachungen) der Hebesatzsatzung der Gemeinde Ahrensfelde werden wir ihre Grundsteuer berechnen. Aufgrund der vorgegebenen Terminierung ist die Versendung ihrer Grundsteuerbescheide voraussichtlich in der ersten Januarwoche möglich. Bis dahin bitten wir Sie bis zur Bekanntgabe ihres Bescheides, keine Zahlungen an die Gemeinde Ahrensfelde hinsichtlich der Grundsteuer zu tätigen und bitten Sie auch ihre bestehenden Überweisungsaufträge zu überprüfen.