Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz, müssen Sie eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung die Grundsteuerwerterklärung vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt übermitteln. Die Frist wurde am 30. März 2022 im Bundessteuerblatt (BStBl. I, Seite 205) öffentlich bekannt gemacht. Das Finanzamt sendet Ihnen die benötigten Unterlagen zu.
Erst nach dieser Neubewertung durch das zuständige Finanzamt wird die Grundsteuer ab 2025 nach aktuellen Wertverhältnissen durch die Städte und Gemeinden neu berechnet.
Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte erhalten von Mai bis Juni 2022 ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen.
Bitte wenden Sie sich bei jeglichen Fragen zur Grundsteuerreform an das Finanzamt Eberswalde:
Tel: 03334/2754000
oder an die Grundsteuer-Hotline:
Tel: 0331/20060020