Zur Eindämmung der Seuche wurden Restriktionszonen eingerichtet:
- Schutzzone: Diese umfasst die Gemarkungen Eiche und Mehrow in der Gemeinde Ahrensfelde.
- Überwachungszone: Sie schließt weitere Gebiete wie die Gemeinden Werneuchen, Panketal und Teile der Stadt Bernau bei Berlin ein.
Maßnahmen in den Restriktionszonen:
- Verbot der Verbringung von empfänglichen Tieren (wie Rinder, Schafe, Schweine) sowie tierischen Produkten.
- Einschränkungen bei Tiertransporten, Hausschlachtungen, Märkten und Messen.
- Strenge Hygienevorschriften wie die Desinfektion von Fahrzeugen und die Bereitstellung von Desinfektionsmatten an Stallausgängen.
- Verpflichtung der Tierhalter, ihre Bestände sowie erkrankte oder verendete Tiere unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Maßnahmen außerhalb der Restriktionszonen:
- Tierhalter im gesamten Landkreis sind verpflichtet, ihre Tierhaltung anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Geldbußen von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig und bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Weitere Informationen, einschließlich einer Karte der Restriktionszonen, sind auf der Website des Landkreises Barnim einsehbar.