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Mahnwesen
Sofern Sie ein Mahnschreiben der Gemeinde Ahrensfelde erhalten, prüfen Sie bitte zunächst Ihre Unterlagen (z.B. Kontoauszüge) bezüglich der Überweisung des angemahnten Betrages. Die Verbuchung von Einzahlungen ist der Gemeinde Ahrensfelde nur dann möglich, sofern alle einzahlungsrelevanten Daten, wie die Personenkonto-Nr. und der entsprechende Verwendungszweck, angegeben sind. Ist dies nicht der Fall, kann es zu Unstimmigkeiten bei der Verbuchung Ihrer Zahlung kommen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf. Wir klären den Sachverhalt dann gern mit Ihnen gemeinsam.
Sollten Sie feststellen, dass Sie die Zahlung nicht getätigt haben, nehmen Sie die Überweisung in der angegebenen Zahlungsfrist bitte zur genannten Bankverbindung - unter Angabe Ihres Kassenzeichens – vor.
Ansprechpartner/in
Herr Enrico Ehrlich | |
Telefon: 030 936900-124 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben Aufgaben: |