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Vollstreckung
Wir bitten Sie zunächst Ihre Unterlagen zu prüfen. Sollten Sie den geforderten Betrag nicht begleichen können, wenden Sie sich bitte unbedingt an die Vollstreckungsbehörde.
Private Umstände können auch mal unverschuldet zu Versäumnissen führen. Scheuen Sie sich nicht, mit uns ins Gespräch zu kommen.
Selbstverständlich ist die Vollstreckungsbehörde verpflichtet - unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften – alle Vorgänge vertraulich zu behandeln.
Ansprechpartner/in
Herr Enrico Ehrlich | |
Telefon: 030 936900-124 Telefax: 030 936900-69 E-Mail: E-Mail schreiben Aufgaben: |