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4. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung hat am 27.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind ebenfalls am Verfahren zu beteiligen.

Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung der rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 statt. Jedem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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Planungsbeteiligung

29.07.2024 bis 30.08.2024Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

18.01.2021Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
10.02.2021Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
16.10.2023Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereiches
13.12.2023Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
27.05.2024Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
29.07.2024 bis 30.08.2024Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
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