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4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeindevertretung hat am 27.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind ebenfalls am Verfahren zu beteiligen.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung der rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet parallel zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 statt. Jedem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Planungsbeteiligung
29.07.2024 bis 30.08.2024 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
18.01.2021 | Einleitungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
10.02.2021 | Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
16.10.2023 | Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereiches |
13.12.2023 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
27.05.2024 | Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
29.07.2024 bis 30.08.2024 | Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |