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Auszug - Fraktionsantrag der AfD vom 24.06.2022: Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde - Kitarechtsreform  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 13 Beschluss:FV-2022/2049
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:50
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2022/2049 Fraktionsantrag der AfD vom 24.06.2022: Antrag an die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde - Kitarechtsreform
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Alternative für Deutschland
24.06.2022
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Frau Länger erläutert zum Fraktionsantrag, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kitarechtsreform überfällig ist, das Land diese jedoch aus finanziellen Gründen zurückstellte. Als Gründe wurden die Aufnahme von Flüchtlingen und die Corona-Pandemie genannt.

Am 01.09.2022 fand der Bildungsausschuss statt. Sie dankt den Elternvertretern für ihre Unterstützung. Bis 2024 ist ein neues Kitagesetz zu verabschieden. Die Finanzierung der Kita-Einrichtungen und der Erziehergehälter ist wichtig.

 

Herr Knop gibt zu bedenken, dass der Landrat nur gebeten, nicht aber beauftragt werden kann. Der Landkreis sollte sich für die Umsetzung einsetzen, das Land die notwendigen Kosten tragen, sonst zahlen am Ende die Kommunen. Die Gemeinde begrüßt die Kita-Reform und die Kostenübernahme durch das Land.

 

Herr Schwarz bestätigt, dass die eingesetzte Kommission Vorschläge erarbeitete. Auch Jugendhilfeausschüsse mehrerer Kommunen sowie der Landes-Kita- und -Jugendausschuss fordern die Fortsetzung. Es gab Demonstrationen von Erziehern, Trägern und Eltern, die Reform umzusetzen. Hauptprobleme sind die Finanzierung und die Betreuungszeiten, diese wurden nicht angegangen. Verstärkt wird dies durch die derzeit rasant steigenden Betriebskosten.

Bei einem jährlichen Einkommen von unter 20.000 € erfolgt eine Beitragsfreistellung. Für diese Plätze zahlte das Land bisher 12,50 € Pauschalbetrag, die Finanzierungslücken trägt die betreibende Kommune.

Bisher wurde die Finanzierung nur minimal geändert. Viele Kostenfragen, wie Vorhalte- (Überhangspersonal Erzieherinnen) und Kitaleitungskosten, Definition der Betriebskosten und das Verhältnis zum Kommunalabgabengesetz sind offen. Zu klären ist grundsätzlich, welche Anteile von Land, Kommunen und Eltern zu tragen sind.

 

Frau Formazin verweist auf die Positionierung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises.

 

Frau Länger bittet, schon Erfolgtes außen vor zu lassen.

 

Die Formulierung des Antrages wird angepasst, die Gemeindevertretung verfasst ein Schreiben an den Landrat.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bittet den Landrat des Landkreises Barnim, sich als Mitglied im Landkreiskreistag dafür einzusetzen,

 

  1. dass die Bestrebungen zur Durchführung der Kitarechtsreform durch den Landkreis sowie den Landkreistag wieder aufgenommen werden.
  2. dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die dafür notwendigen Kosten übernimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

13

13

0

0

0