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Auszug - Beschluss zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 3.2 des Bebauungsplanes VEP Lindenberg II, 1. Änderung
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2022/2139 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 21.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:10 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/2139 Beschluss zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 3.2 des Bebauungsplanes VEP Lindenberg II, 1. Änderung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Mill, Maximilian | |||||
Herr Schwarz erklärt, dass in dem kleinen Lindenberger Wohngebiet „Im Winkel“ von den Eigentümern Pools außerhalb der Baufelder, im hinteren Teil der Grundstücke errichtet wurden. Hier beantragt ein Eigentümer erstmals offiziell die Genehmigung. Ggf. wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Poolbau aus Umweltschutzgründen nicht mehr genehmigt werden.
Herr Seiler teilt mit, dass sich der Bauausschuss ebenfalls mit dem Thema beschäftigte.
Frau Formazin denkt, dass ohnehin überlegt werden müsste, wie mit kleinen Grundstücken umgegangen werden kann. Umweltthemen sollten von der GV als Halbjahresprojekt aufgenommen werden.
Frau Emmrich sieht es für den Einzelnen zwar als angenehm an, einen Pool nutzen zu können. Wasser ist jedoch ein knappes Gut, deshalb kündigt sie die Ablehnung der Grundsatzentscheidung an.
Herr Kusch bestätigt diese Ansicht, gibt jedoch das einstimmig positive Votum des Ortsbeirates zu bedenken.
Herr Schwarz führt aus, dass die Pools im Innenbereich des B-Plan-Gebietes unrechtmäßig errichtet wurden. Die Prüfung des hier vorliegenden Antrages ergab, dass diese nicht hätten gebaut werden dürfen.
Herr Kusch fragt, ob mit der Antragszustimmung diese Tatsache geheilt werden würde.
Herr Länger fragt, ob bei Ablehnung die unerlaubt gebauten Pool abgerissen werden müssten.
Herr Schwarz bejaht dies, oder im Nachhinein wäre eine Ausnahme zu erwirken.
Frau Formazin schlägt vor, sich z. B. im Bauausschuss grundsätzlich mit dem Thema Poolbau im Gemeindegebiet zu beschäftigen. Hier eine Ablehnung auszusprechen, wäre nicht richtig.
Herr Stock erinnert an ähnlich gelagerte Anfragen im Schwörer-Haus-Gebiet oder beim Garagenbau. Dort gab es nach den Kontrollen duch den Landkreis Sanktionen und die Situation war nicht eindeutig geklärt.
Herr Schwarz empfiehlt, dass es ratsam ist, im Plangebiet „Im Winkel“ für gleiche Bedingungen zu stimmen wie sie im Gebiet nach § 34 BauGB vorliegen. In Zukunft wäre es gut festzulegen, was im Gemeindegebiet gebaut werden darf oder nicht.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 3.2 des Vorhaben- und Erschließungsplans Lindenberg II, 1. Änderung als Grundsatzentscheidung aller betroffenen Grundstücke zu. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 11 | 2 | 6 | 0 |