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Auszug - Beschluss - Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde)  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2022/2208
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:13
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2208 Beschluss - Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava

Herr Schwarz erläutert, dass es in den Ortsbeiräten Lindenberg und Eiche Beschwerden über wildes Parken an Zäunen, auf Gehwegen und Straßenbegleitgrün gab und welche Fälle mit der Verordnung abgedeckt werden sollen. Es geht um unbefestigtes öffentliches Land, das außerhalb der StVO-Regelung liegt. Parken auf dem Grünstreifen kann nicht geahndet werden. Ahrensfelde hat in den Siedlungsstraßen viele Hochborde, der Anger in Eiche ist abgepollert, in Lindenberg ist dies auf Grund der langen Straßenzufahrten nicht möglich. Eine Tatbestandsnorm gegen das Parken auf Grünstreifen war zu schaffen, darüber hinaus wurden Verbotsnormen aufgenommen, die im Alltag des Ordnungsamtes vorkamen, wie z. B. illegales Campen, Böschungseingriffe, eigene Anpflanzungen, Beschädigungen von Wartehäuschen, Bänken, Fahrradabstellflächen, Angeln und Verschmutzungen an Teichen.

 

Frau Schenderlein sieht nur gepflasterte Flächen abgedeckt, wie verhält es sich mit Schleif- bzw. Feldwegen?

 

Herr Schwarz antwortet, dass die VO Anwendung außerhalb der StVO findet, Verkehrszeichen können nicht aufgestellt werden. Unberechtigte Zufahrten zu verhindern, wurde zum Teil mit dem Schrankenbau versucht, die dann illegal geöffnet und beschädigt wurden.

 

Frau Schenderlein befürchtet, illegale Ablagerungen seien nicht zu verhindern, Bauschutt ist das nächste große Problem. Wald- und Feldwege sind nicht Bestandteil, sind sie ergänzbar?

 

Herr Schwarz sagt, dass zur Müllentfernung die Information an den Landkreis geht. Mehrere Satzungen anderer Kommunen wurden zum Vergleich betrachtet.

 

Herr Gehrke gibt zu bedenken, dass nicht jeder Feldweg kontrollierbar ist. Zu regeln ist das Parken, verhindert werden sollen das Leeren von Aschenbechern, die Vermüllung durch Verpackungen und Verschmutzung durch Hundekot. Der Abwurf von Bauschutt ist bereits geregelt.

Frau Freigang ergänzt, dass beispielhaft aufgeführt ist, was geahndet werden kann.

 

Herr Kusch schlägt vor, in § 5 zum Verhalten an Gewässern den Einsatz von Tieren generell zu verbieten, da in Mehrow und anderswo z. B. Schildkröten, Lurche oder Krebse in die Teiche eingebracht wurden. In § 5 Abs. 1 Nr. 5 wäre anstatt „Fische“ das Wort „Tiere“  zu nehmen und in § 5 Abs. 1 Nr. 6 fehlt im Verweis auf § 4 Abs. „2“ Nr. 6.

 

Herr Schwarz führt aus, dass Angelgewässer nicht aufgeführt sind, da sie an Vereine verge-

ben sind, und notiert zur Ergänzung, Feldwege und anstelle der Fische in § 5 Tiere aufzunehmen.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Verordnung über

die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde (Ordnungsbehördliche Verordnung Ahrensfelde).

 

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen