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Auszug - Beschluss der 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung - KitaS)   

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 9 Beschluss:BV-2022/2209
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2209 Beschluss der 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung - KitaS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava

Herr Becker erläutert, dass im Sozialausschuss Oktober mit Kita- und Hortleitungen die Eckpunkte der Änderungssatzung diskutiert wurden. Die Änderungen sind nicht überwiegend inhaltlich, sondern formal notwendig. Zu beachten bei der Aufnahme der Kinder ist das Infektionsschutzgesetz (Masernimpfung) und statt Gebühren soll es Kitabeiträge heißen. Inhaltlich angepasst werden §§ 2 und 7.

In der Sitzung des Gesamtkitaausschusses, an der Frau Tietz und Herr Kusch von der Gemeindevertretung teilnahmen, wurde über eine Sommerschließzeit von zehn Tagen sowie über einen 3. Bildungstag sowie zwei Teamtage diskutiert. Zunächst bestand darüber Konsenz, in einer weiteren Sitzung waren die Elternvertreter jedoch nicht mehr damit einverstanden, Team- und Bildungstage in Verbindung mit einer Sommerschließzeit zu gewähren.

 

Am 14.11.2022 wurden in der ASK-Sitzung nochmals alle Vertreter und Beteiligten befragt. Während die Kitas am ersten Vorschlag festhielten, sprachen sich die Eltern für nur einen
Teamtag aus. Der ASK folgte dem Erzieherwunsch. Im Gesamtkitaausschuss wurde diskutiert und beschlossen, die Sommerschließzeit auf 2024 zu verlegen, da für das nächste Jahr die Urlaubsplanung größtenteils schon feststehe.

 

Frau Länger als Vorsitzende des ASK bestätigt die Ausführungen.

 

Frau Freitag gibt zu bedenken, dass die persönliche Situation in einigen Familien eine Betreuung des Kindes bereits in einem Alter von elf Monaten erfordert. Sie stellte zum Thema eine Anfrage beim Bildungsministerium, eine Antwort liegt jedoch noch nicht vor. Sie schlägt deshalb vor, diesen Punkt in der Satzung zunächst auszuklammern und die alte Regelung bestehen zu lassen.

 

Herr Kusch sieht die Satzung transparent dargestellt. Angedacht sind Schließzeiten nach dem Himmelfahrts-Feiertag und zu Weihnachten, drei Fortbildungs- und zwei Teamtage. Sollte keine Schließzeit eingeführt werden, wäre eine Neubefassung damit notwendig.

 

Herr Gehrke bestätigt, dass die Eltern mit den Schließzeiten bereits in 2023 Schwierigkeiten haben, deshalb soll dieser Satzungspunkt im ASK im Februar nochmals diskutiert werden.

 

Herr Schwarz sagt, dass ein unbedingter Rechtsanspruch auf Betreuung bei einjährigen Kindern besteht, eine frühere Aufnahme des Kindes als bedingter Anspruch, wenn die familiäre Situation dies erfordert, bedarf einer gesonderten Prüfung und eines Bescheides durch den Landkreis, nicht jedoch der Gemeinde. Davon ist eine verschwindend geringe Anzahl an Kindern getroffen.

 

Frau Tietz bestätigt aus dem ASK, dass zu den Schließzeiten schon ein Konsenz erzielt wurde, die Eltern einem Team- und einem Bildungstag zustimmten. Zeitnah, im Februar 2023 sollte im ASK über die Schließzeiten gesprochen werden. Sie ermuntert die Beteiligten, weiterhin diszipliniert und fair miteinander zu diskutieren, um einen guten Kompromiss zu finden. Sie fragt, in welchem Alter gegen Masern geimpft wird, um den Kitabesuch zu ermöglichen.

 

Auch Herr Seiler unterstützt die sachliche Konsenzfindung. 2015 fand eine Qualitätsprüfung in Form eines Monitorings durch den Landkreis statt. Aus den Kitas in der Gemeinde sind seitdem Schmuckkästchen geworden, es existiert eine Führungsstruktur im Umgang mit den Kindern, junge Erzieher werden in den Einrichtungen selbst ausgebildet. Er spricht gegenüber den Erziehern ein ausdrückliches Lob aus, ggf. könnte der Landkreis ein neues Monitoring durchführen. Die Kinderbetreuung in einem Alter unter elf Monaten wird sicher nur in  wenigen Fällen nötig sein, wenn es die Lebenssituation erfordert. Er bittet um Herausnahme und Bestand der alten Fassung in diesem Punkt.

Teamtage zu streichen wäre er dagegen, der Knochenjob gehe an die Substanz der Erzieher. Sie wären eine gute Möglichkeit, die Qualität der Arbeit zu verbessern und kommen allen Kita-Mitarbeitern zugute.

 

Herr Stock fragt, ob der Landkreis entscheiden kann, den Betreuungsschlüssel zu ändern.

 

Herr Schwarz antwortet, dass es permanent Änderungen dazu gibt, die Zahl des Kita- und Krippenpersonals wird oft angepasst. Die alte Regelung ändert nichts am Personalschlüssel, der im Krippenbereich etwas höher liegt.

Die Impfung gegen Masern ist zwingend vorgeschrieben, ansonsten wäre dies ein Grund, die Kitabetreuung auszuschließen.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Beschlussantrag zur Satzung in der Fassung vom 15.11.2022 und der Neufassung des § 2 Abs. 1 Nr. 3.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderungssatzung

der Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung - KitaS) in der Fassung vom 15.11.2022 mit der Maßgabe, dass § 2 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt neu gefasst wird:

"Die Vorlage des Bescheides vom Landkreis des Wohnortes, mit dem der Rechtsanspruch auf

Betreuung in einer Kindertagesstätte und der Betreuungsumfang festgestellt wurde.".

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

19

0

0

0