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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2022/2365
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:14
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2365 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Schwarz erklärt, dass sich der jeweilige Vorhabenträger zur Kostenübernahme verpflichten muss.

Es gibt zwei unterschiedliche Verträge, da es zwei verschiedene Projektträger gibt,

- die Wohnbebauung der KIM Projektentwicklung Ahrensfelde GmbH (Kilian-Gruppe) und

- die weiterführende Schule des Landkreises Barnim.

 

Herr Länger nimmt Bezug auf die potenziellen Bedarfsflächen. Wenn das komplette Dreieck bebaut wird, ergibt sich eine geschlossene Fläche. Er befürchtet, dass es dann weitergeht hinter dem Kraftwerk in Richtung Lindenberg bzw. Birkholzaue, er äußert seine Bedenken.

 

Frau Formazin teilt mit, dass die Fläche seit Anfang der 90er Jahre für eine Wohnbebauung und einen Schulbau vorgesehen ist. Es ist eine Konversionsfläche, die baulich vorgeprägt ist. Es entsteht ein hoher Druck auf Ansiedlung in Ahrensfelde, andererseits möchte es auch eine liebenswerte Gemeinde sein. Ein Drittel der Wohnbebauung soll im Geschosswohnungsbau erfolgen, die Lage zur Bahn spricht dafür. Auch empfand sie den Vertrag für die Kirschenallee als im Einvernehmen ausgehandelt. Insgesamt sind die Schulwege unzumutbar, so dass sie den Antrag unterstützt.

 

Herr Dreger bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger KIM Projektentwicklung Ahrensfelde GmbH zum Bebauungsplan „Ulmenallee“ im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0