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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2022/2365 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.01.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:14 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2022/2365 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Mill, Maximilian | |||||
Herr Schwarz erklärt, dass sich der jeweilige Vorhabenträger zur Kostenübernahme verpflichten muss.
Es gibt zwei unterschiedliche Verträge, da es zwei verschiedene Projektträger gibt,
- die Wohnbebauung der KIM Projektentwicklung Ahrensfelde GmbH (Kilian-Gruppe) und
- die weiterführende Schule des Landkreises Barnim.
Herr Länger nimmt Bezug auf die potenziellen Bedarfsflächen. Wenn das komplette Dreieck bebaut wird, ergibt sich eine geschlossene Fläche. Er befürchtet, dass es dann weitergeht hinter dem Kraftwerk in Richtung Lindenberg bzw. Birkholzaue, er äußert seine Bedenken.
Frau Formazin teilt mit, dass die Fläche seit Anfang der 90er Jahre für eine Wohnbebauung und einen Schulbau vorgesehen ist. Es ist eine Konversionsfläche, die baulich vorgeprägt ist. Es entsteht ein hoher Druck auf Ansiedlung in Ahrensfelde, andererseits möchte es auch eine liebenswerte Gemeinde sein. Ein Drittel der Wohnbebauung soll im Geschosswohnungsbau erfolgen, die Lage zur Bahn spricht dafür. Auch empfand sie den Vertrag für die Kirschenallee als im Einvernehmen ausgehandelt. Insgesamt sind die Schulwege unzumutbar, so dass sie den Antrag unterstützt.
Herr Dreger bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger KIM Projektentwicklung Ahrensfelde GmbH zum Bebauungsplan „Ulmenallee“ im Ortsteil Ahrensfelde.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
6 | 6 | 0 | 0 | 0 |