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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 9 Beschluss:BV-2022/2365
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:03 - 22:17
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2365 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Länger informiert über die Diskussion im Bauausschuss. Er möchte Gymnasium- und Wohnbebauung gern zustimmen. Allerdings spreche er sich gegen eine weitere Bebauung aus. Die Fläche am Gaswerk ist für eine Ersatzpflanzung vorgesehen, hier sollte ggf. noch einmal geprüft werden, dass sie nicht als Erweiterungsfläche vorzusehen ist. Richtung Lindenberg solle nicht weitergebaut werden. 

 

Frau Freitag bezieht sich auf ihren Antrag zur Tagesordnung und trägt ihre schriftliche Aus-arbeitung vor, die als Anlage zu den Unterlagen der Sitzung genommen wird (hinterlegt im Ratsinfo-System) und beantragt im Rahmen der Geschäftsordnung noch einmal, die TOP 9 bis 11 zu vertagen, bis die Ergebnisse der Einwohnerumfrage vorliegen.

 

Herr Kusch sagt, er ist weder Begünstigter des Gymnasiums noch hat er Verbindung zur Kirche. Mit den Anträgen der BI auf Umfragen zeigte sie ihr Engagement, es ist kein Antrag

gegen das Gymnasium. Er schätzt ein, die große Mehrheit wird für das Gymnasium stimmen,

es gibt über 900 Befürworter der Schul- und Wohnbebauung. Und es gibt auch Familien, die der Bürgerinitiative ihre Unterschrift gaben und diese wieder zurücknehmen möchten, wie Familien Howald und Conrad, die mit ihrer Nennung einverstanden sind und zum Unterschriften-zeitpunkt bei der BI gegen Wohnbebauung nicht wussten, dass es auch um ein Gymnasium geht. 67 % der Wohnungen sind zur Vermietung vorgesehen. Lt. Aussage von Frau Iwa, auch sie ist mit ihrer Nennung einverstanden, befürworten die Ahrensfelder Senioren auch für ihre Bevölkerungsgruppe eine entsprechende Bebauung. Die GV-Mitglieder müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und haben Einfluss auf das Verfahren.

Die Befahrung der B158 ist ein tägliches Ärgernis. Die Gemeindevertretung ist am Thema dran, der Vorwurf des Nichtstuns ist ungerecht. Am Bundesministerium prallt unser Anliegen allerdings ab. Wir sollten uns aber nicht von der Bundesstraße abhängig machen. Die Befragung kommt und dennoch können wir uns als Gemeindevertretung nicht wegducken, wir müssen eine Entscheidung treffen.

Die heutige Debattenkultur bewertet Herr Kusch als positiv. Im Bauausschuss gab es nachvollziehbar keine Stimme gegen eine Bebauung, jedoch gab es im Ortsbeirat Unterbrechungen, die diese Kultur vergiften. Ergänzend merkt er an, dass an den Bürgermeister gerichtete und zudem unbegründete Rücktrittsforderungen zur Sache nichts beitragen, sondern im Gegenteil dieser eher schaden.
Zudem gibt es aktuell in sozialen Netzwerken das erste Gerücht, am Gymnasium entstünde auch eine Asylbewerberunterkunft. Dieses würde aus seiner Sicht nur noch zusätzlicher Stimmungsmache dienen und geeignet erscheinen, das Klima in der Gemeinde weiter zu

beeinträchtigen. Er appelliert, dass sich jeder bemühen sollte, miteinander klarzukommen.

Eine etwas entfernte Sporthalle findet er nicht schlecht. Heutzutage bewegen sich die Kinder zu wenig. Es gibt die Chance auf ein Gymnasium und seniorengerechtes Wohnen zur Miete in der Mitte der Gemeinde, dafür macht er sich stark und wird dem Beschluss zustimmen.
 

Herr Knop erläutert zur Ersatzfläche, dass diese vorgehalten wird, falls eine größere Fläche auf dem Gelände, z. B. aus Umweltschutzgründen, nicht bebaubar sein sollte. Sonst könne es passieren, dass ohne Ausgleichsfläche ein Projekt bei ungünstigen Bedingungen im laufenden Planungsverfahren nicht fortgesetzt werden könne.

Herr Schwarz ergänzt, dass eine vorbelastete Betonfläche vorhanden ist und geprüft werden muss, wieviel Ausgleichsfläche als „Puffer“ notwendig ist. So ist es vorteilhafter, eine größere Fläche zu untersuchen und kleiner zu bauen, als umgekehrt. Die 4,1 ha große Fläche am Friedhof ist für eine evtl. Wegebeziehung vorgesehen.

 

Zum B-Plan-Verfahren nach öffentlichen Recht, führt Herr Knop aus, dass ein B-Plan bei drei Beteiligten ungünstig ist. Gibt es zwei Bauherren, sollten zwei getrennte Verfahren, auch unter Beachtung des Zivilrechts, durchgeführt werden. Notarverträge werden unter bestimmten Bedingungen geschlossen, die Fläche für das Gymnasium muss dem Landkreis gehören. Kommt der B-Plan nicht, wird es kein Gymnasium geben. 

 

Herr Länger fragt, warum soviel Zugeständnisse gegenüber dem Bauträger gemacht werden. Trägt er nicht das Risiko?

 

Herr Knop erklärt, dass das Verfahren z. B. aus Umweltschutzgründen nicht ins Stocken geraten sollte. Das Projekt muss für den Investor wirtschaftlich sein und im Eckpunktepapier wurden die Bedingungen der Gemeinde berücksichtigt.

 

Herr Schwarz führt aus, dass der B-Plan ein offenes Verfahren auf Risiko des Investors ist.

Nach der 1. Offenlage und der Abwägung werden Einwände geprüft und Probleme geklärt. Die Gemeindevertretung wollte eine höhere Sicherheit erreichen, grobe Eventualitäten sollten abgesichert werden. Wasser, Tiere, Kontaminierung sind noch unwägbar. Um die Gebäude wirtschaftlich betreiben zu können, wurde eine Ausgleichsfläche gesucht.

 

Herr Seiler teilt viele Argumente von Herrn Kusch und spricht sich ebenfalls für eine Debat-

tenkultur aus.

1. Argumentationsstrang: Die EKBO spaltet die Einwohner, sie wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Es ist ein betriebswirtschaftliches Märchen, die Gebäude nicht wirtschaftlich betreiben zu können. Die Kirche zeigt sich wenig transparent, sie ist ein Konzern und betreibt Abzocke. Seine beiden Kinder werden auch ein Gymnasium besuchen. Die Kirche hat soziale und ökolo-gische Verantwortung. Er hätte heute die Anwesenheit der Kirche erwartet, es ist keiner da.

2. Argumentationsstrang: Die Anwohner der Straße wollen die Bebauung nicht. Es ist kein Zu-ckerschlecken, sondern eine Belastung. Die Devise sollte die Erhaltung vielen Ackerlandes sein. Beim Dreieck an der Bundespolizei handeln Verwaltung und Landkreis unredlich. Er grün-dete die Bürgerinitiative mit, solche Mitbestimmungsprozesse müssen bei Kindern und Jugend-lichen hochwachsen. Man wundert sich über die Reaktionen. Er hätte die Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden erwartet. Die Einwohnerbefragung solle abgewartet werden, die Schädi-gung der Demokratie ist ein Tiefschlag. Die Forderung an den Bürgermeister ist, den Prozess zu reparieren, solange dies möglich ist. Nach der Abstimmung der GV die Briefe zu versenden, hat wenig Sinn, so wird man die Bürger nicht für Politik begeistern. Niemand weiß, dass die Grundstücke in Erbbaupacht vergeben werden. Das Fingerspitzengefühl, von dem Herr Knop sprach, hätte bei der Einwohnerbefragung angewendet werden sollen.

Eine gute Zusammenarbeit mit Werneuchen wird betont, warum wurde nicht mit der Stadt über einen gemeinsamen Standort verhandelt. Die Werneuchener fühlen sich hintergangen, weil sie keine Kreistagsabgeordneten haben. Herr Seiler kündigt für seine Fraktion an, nicht zuzustimmen.
 

Frau Formazin sagt, die Beschlüsse der folgenden TOP hängen zusammen. Ihre Fraktion ist für die Entwicklung, der Prozess währt schon jahrelang und begann in den 90er Jahren. Seit dieser Zeit ist das Gebiet als Konversionsfläche vorgesehen, baulich vorgeprägt und im FNP als Baufläche mit Schulbau vorgesehen. Seit Jahrzehnten haben wir mit vielen Visionen darum gekämpft, die Fläche für diese Entwicklung freizuhalten.

Die Vereinbarung mit der Kirche erfolgte auf Augenhöhe, sie ist auch in der Gemeinde tätig. Der Ostfriedhof ist ein Minusgeschäft, bei den Flächen am Bahnhof gibt es mit der Gemeinde viele Schnittstellen. Es wurde eine Entwicklung der Flächen für Mietwohnungsbau vereinbart, Räume für Ärzte u. a. sollen entstehen. Im Kreistag wurde ein Angebot für eine Machbarkeits-studie angenommen, in dessen Ergebnis der Standort Ahrensfelde als der bessere, von der Schülerzahl größere und gut erreichbare vorgeschlagen wurde. Der jahrzehntelange Prozess befindet sich im finalen Stadium, bisher wurde die Entwicklung nicht forciert.

Die politischen Umgangsformen der öffentlichen Beteiligung sollten berücksichtigt werden,

z. B. sollten Bürgerversammlungen durchgeführt werden. Wir sollten annehmen, bessere

Informationen zu geben (siehe Sporthallendiskussion). Ggf. kann dies noch einmal überdacht werden, entscheiden wird jedoch der Landkreis. Sie sagt Ja zu allen Beschlussvorlagen.

 

Frau Tietz sieht den Bau des Gymnasiums als selbstverständlich an. Die Vertragspunkte sind Gestaltungsmöglichkeiten. Sie bittet, die Pflegeeinrichtungen vom gelben in den grünen Bereich der Aufstellung als verbindliche Verpflichtung aufzunehmen. Die Gemeinde wird auch immer älter. Die Senioren möchten sowohl Wohnungen als auch ein Altersheim haben.

 

Herr Gehrke teilt mit, dass diese Einrichtungen absichtlich im gelben Bereich  aufgenommen wurden, im Planungsprozess sind sie mit einzubeziehen. Er bittet zu bedenken, dass auch immer ein Betreiber gefunden werden muss, wie z. B. bei der Dorfstr. 66/68. Allein das Vorhalten von Räumen genügt nicht. Ggf. findet die Kirche mit ihren Einrichtungen eine Betriebsmöglichkeit für die Pflege. In Bezug auf die Aussage - Beeinflussung der TO-Vorgabe durch den Bürgermeister - erinnert er an die Beauftragung des Bürgermeisters, mit der Kirche zu verhandeln. Alle Gesprächsergebnisse wurden vorgestellt. Er berichtet an die Gemeindevertretung und hat nicht zu entscheiden, was der GV für den Beschluss vorgelegt wird.

 

Frau Tietz sagt, Bäcker und Café befinden sich im grünen Bereich der Übersicht und für den Betrieb einer Seniorenpflegeeinrichtung am Kaufpark Eiche wurde auch ein Investor gefunden.

 

Herr Schwarz führt abschließend aus, dass diese Verfahrensweise in Gemeindevertretung und Ortsbeirat so abgestimmt wurde. Der Vorhabenträger ist der Bauträger. Die Möglichkeit, einen Betreiber zu suchen und zur Pflegeeinrichtung zu verpflichten, kann nicht mit aufgenommen werden, da das eine einseitige Vertragsänderung wäre.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Frau Freitag, der mit 2 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mit 15 Nein-Stimmen abgelehnt wird.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Beschlussantrag.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger KIM Projektentwicklung Ahrensfelde GmbH zum Bebauungsplan „Ulmenallee“ im Ortsteil Ahrensfelde.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

16

2

1

0