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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2022/2050
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:36
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2050 Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Herr Knop erläutert, dass die SPD in Werneuchen einen Änderungsantrag stellte, der angenommen wurde. So solle die Beteiligung von Ahrensfelde auf 30 % begrenzt werden.

Im Gesellschaftsvertrag sind ohnehin Anpassungen der Wertgrenzen vorzunehmen. Ahrensfelde muss seine eigenen Interessen wahren. Dafür wird bereits die Kommunalaufsicht sorgen, da dies eine gesetzliche Vorgabe aus der Kommunalverfassung ist. Inwieweit die
Gemeinde mit ihren eingebrachten Wohnungen bestimmte Anteile erreicht, lässt sich derzeit ohnehin schwer abschätzen.

Zum zeitlichen Rahmen führt Herr Knop aus, dass mit diesem Beschluss lediglich der Start des Beteiligungsverfahrens gesetzt wird. Weitere Verhandlungen mit Werneuchen und der WBG werden folgen. Auch die Bewertung der Liegenschaften wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Er geht davon aus, dass frühstens zum 01.01.2025 ein Beitritt möglich ist.

 

Herr Joachim hat kein gutes Gefühl und schlägt vor, vielleicht besser „die Finger davon zu lassen“.

 

Frau Emmrich erinnert an den Beginn der Diskussion 2019. Es bestand Einigkeit, dass kein Flächenverkauf stattfinden soll. Die Flächen müssen jedoch entwickelt werden. Die WBG sollte bauen, kein Investor.

 

Frau Adler fragt, wo die Grunderwerbssteuer von 1,5 Mio € eingestellt ist. Herr Knop antwortet, dass diese Mittel bereits im Investplan als Bareinlage berücksichtigt wurden.

 

Herr Knop ist auch der Ansicht, dass keine unbebauten Grundstücke in die WBG eingebracht werden sollten. Die Entwicklung dieser Grundstücke kann auch anders, z.B. im Erbbaurecht, erfolgen.

 

Herr Niemann ist der Meinung, ein WBG-Beitritt ist prüfenswert. Es sollen perspektivisch Wohnungen für Senioren und günstige Wohnungen entstehen.

 

Frau Tietz schlägt vor, Herrn Lochner einzuladen.

Es sollten Wohnungen mit sozialverträglichen Mieten angeboten werden.

 

Herr Wohlbold sieht unter 20 € Miete keine Möglichkeit im Neubau.

 

Herr Knop bestätigt, dass unter 20 € Miete aktuell keine Chance bestehe. Auch andere Wohnungsbaugesellschaften gehen aktuell von über 20 € Miete/m² aus.

 

Frau Emmrich ist überzeugt, dass die Gesellschaft für die Zukunft wichtig wäre.

 

Herr Knop erläutert, dass die Gutachten zurückgestellt werden könnten. Zuerst sollte der Vertrag in groben Zügen abgecheckt werden, erst danach sollten Kosten ausgelöst werden. Eher sollte Arbeitszeit und nicht Geld investiert und das Gespräch mit der Werneuchen und der WBG gesucht werden.

 

Frau Anker, die bei der Investitionsbank arbeitet, bestätigt, dass die Baukosten sehr hoch sind und die Förderung problematisch ist. Bei nur teilweisem Zutritt in die Gesellschaft könnte der Einfluss zu gering ausfallen.

 

Frau Emmrich bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

4

4

0

0

0