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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 14 Beschluss:BV-2022/2050
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:14
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2050 Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Herr Kusch fragt, ob die Mehrower Wohnungen und die Arztpraxis mit in den Bestand ein-

gehen.

 

Herr Knop antwortet, dass die Liste potenzieller Objekte geändert werden kann. Die Werneu-

chener argumentieren, nicht gleich große Flächenentwicklungen zu erwarten. Sie befürchten zu viele Ahrensfelder Anteile. Wie groß unser prozentualer Anteil wird, bleibt abzuwarten. Zuerst sollten die Wohnungen eingebracht werden. Um Beschlüsse zu fassen, gibt es eine Sperrminorität von 25 %. Im Vertrag sind Regelungen zu treffen, wie mit den Grundstücken umzugehen ist.

 

Auf die Frage von Frau Schenderlein, ob sonstige bebaubare Flächen auch dazugehören, antwortet Herr Knop, dass wir selbst entscheiden können, was einzubringen ist. Günstiger ist es, mit Werneuchen darüber zu sprechen, um nicht sinnlos Geld auszugeben.

Die Vertragsbedingungen werden vorbesprochen. Das Gutachten zur Einbringung wird einen

mittleren fünfstelligen Betrag kosten und ein dreiviertel Jahr dauern. Der Vertrag kommt sicher

nicht vor dem 01.01.2025 zustande.

 

Herr Salzmann möchte wissen, ob das Objekt Karl-Marx-Straße 48 nicht verkauft wurde.

Herr Knop antwortet, dass der Verkauf nicht geklappt hat.

 

Herr Dreger fragt nach der Berliner Straße und dem Trennen der Feuerwehr.

 

Herr Knop sagt, dass erstmal alle Objekte aufgenommen wurden, was behalten werden soll, ist von jedem Ortsteil bestimmbar.

 

Frau Tietz bittet, ein Eichner Projekt nicht mit aufzunehmen.

 

Herr Schwarz  führt aus , dass die Bewertung eines freien Grundstücks nach Bodenrichtwert erfolgte, es soll genau überlegt werden, was weggegeben wird.

 

Frau Hübner bittet die Gemeindevertreter um Abstimmung. Da Herr Kusch den Saal kurzfristig verließ, nimmt er nicht an der Abstimmung teil.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

18

0

0

0