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Auszug - Beschluss der 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung - KitaS)   

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 13 Beschluss:BV-2023/2498
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2023/2498 Beschluss der 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung - KitaS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich III - Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Becker, Marcel

Frau Hübner schlägt folgende Verfahrensweise vor: Zunächst soll Frau Länger von der im Ausschuss für Soziales und Kultur zu diesem Thema stattgefundenen Diskussion berichten. Im Anschluss möge Herr Becker die Entwicklungsschritte dieser Kita-Satzung in allen Gremien darstellen. Frau Freitag wird dann ihren Änderungsantrag, der allen Gemeindevertretern vorliegt, vorstellen und begründen. Abschließend findet eine Diskussion zu beiden vorliegenden Anträgen statt.

 

Frau Länger führt aus, die Änderungssatzung wurde zunächst im Ausschuss für Soziales und Kultur diskutiert und beraten. In der Abstimmung haben sich von den sieben Ausschuss-mitglieder fünf dafür und zwei dagegen entschieden.

 

Herr Becker berichtet, dass die Thematik insgesamt sechsmal in den Ausschüssen (Gesamt-Kita-Ausschüsse und Sozialausschuss) beraten wurde. Alle Argumente beider Seiten wurden ausreichend angehört, ausgetauscht und letztendlich auch mit berücksichtigt. Die vorliegende Beschlussvorlage ist aus Sicht der Verwaltung und der Kita vollumfänglich begründet und es kann heute hierüber abgestimmt werden.

 

Frau Freitag weist darauf hin, dass es sich bei dem aktuell eingereichten Änderungsantrag um ein Gemeinschaftswerk von Herrn Dr. Ackermann, Frau Schenderlein und ihr handelt. Im Ausschuss für Soziales und Kultur verständigten sich die Mitglieder in der Februar-Sitzung, dass dieses Thema noch einmal beraten werden solle und die Verwaltung wurde beauftragt, ein Angebot einer zweiten Kita-Schließzeit (eine außerhalb und eine innerhalb der Ferienzeit) zu erarbeiten.

Frau Freitag erklärt, die Eltern sehen sehr wohl die Notwendigkeit einer Schließzeit und auch eines Erholungsurlaubes von zehn zusammenhängenden Tagen für jedes Kind.

 

Frau Hübner eröffnet die Diskussion zwischen den Abgeordneten.

 

Herr Gehrke sagt, in dem von den Kita-Leitern erarbeiteten und vorgelegten Konzept geht es in erster Linie um die Qualität der Arbeit am Kind in den Einrichtungen.

 

Herr Jäger erhält das Wort und erklärt, dass es nicht um die persönlichen Befindlichkeiten einzelner Gruppen, sondern um die Verbesserung bzw. den Erhaltung der Qualität geht, die von Jahr zu Jahr immer mehr schwindet.

Die im letzten Jahr durchgeführten Tarifverhandlungen führten zu dem Ergebnis, dass jedem Mitarbeiter vier zusätzliche Urlaubstage (zwei weitere Urlaubstage und zwei Umwandlungstage) zustehen. Das bedeutet z. B. für die Kita Blumberg, dass bei 20 Mitarbeitern 80 zusätzliche Urlaubstage anfallen, an denen die Mitarbeiter nicht im Haus sind. Hinzu kommen noch Krankheitstage, die im Vergleich zu den Vorjahren immer häufiger werden. Die Abwesenheits-Tage werden vom Land Brandenburg nicht ersetzt.

Die Kita-Leiter sind in ihrer Arbeit verpflichtet, nach dem Kita-Gesetz zu agieren. So müssen sie u. a. für eine gewisse Kontinuität und Verlässlichkeit (gem. § 8 – Organisation der Kindertagesstätte) sorgen. Bei der Gestaltung der Dienstpläne muss darauf geachtet werden, dass der Anspruch der Kinder auf Anwesenheit ihrer Bezugspädagogen nachgekommen wird.

Der Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder während der Öffnungszeiten der Kita muss gewährleistet werden. Der Bedarf der Eltern errechnet sich aus deren Arbeitszeit plus der Fahrzeiten zur bzw. von der Arbeitsstätte. Damit alle Eltern ihre Kinder abgeben können, ist z. B. die Kita Blumberg in der Zeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten ist oftmals dem Personalmangel geschuldet.

An den Änderungsanträgen ist zu erkennen, dass man sich sehr viele Gedanken gemacht hat. In den Kitas wurde geprüft, wann im gesamten Kita-Jahr der Bedarf der Eltern am geringsten ist. Hierbei kristallisierte sich die vierte und fünfte Ferienwoche heraus.

Das Kita-Jahr endet gemäß aktueller Kita-Satzung am 31.07. eines Jahres, so dass alle Vorschulkinder im jeweiligen Jahr nicht von der Schließzeit betroffen sind und die Betreuung weiterhin durch den Hort übernommen wird. Somit findet ein fließender Übergang zu Schule und Hort statt.

Eine von ihm durchgeführte Bedarfsanalyse bei den Blumberger Mitarbeitern hat ergeben, dass lediglich eine Mitarbeiterin ihren Jahresurlaub im Juni nehmen möchte. Der nächste Urlaubsbedarf der Mitarbeiter ergibt sich in der vierten und fünften Ferienwoche.

Herr Jäger möchte an dieser Stelle die gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kitas erwähnen und hofft auf eine demokratische Entscheidung.

 

Frau Hübner fragt, ob eine zweite Schließzeit, wie im Änderungsantrag angedacht, Auswirkungen auf die Urlaubsplanung des Personals hat.

Herr Jäger antwortet, dass der Bedarf der Mitarbeiter zu diesem Zeitraum nicht besteht. Dieser Umstand würde natürlich zu Konflikten innerhalb des Teams führen, da auch die Mitarbeiter Kinder und Schließzeiten zu beachten haben. Des Weiteren sind die Kinder weitere vier Wochen in der Betreuung nur einer Pädagogin, d. h. die Kollegen sind nicht gemeinsam in der Gruppe tätig, sondern wechseln sich ab. Sollte jemand krankheitsbedingt ausfallen, muss die gesamte Gruppe womöglich aufgeteilt werden und im schlimmsten Fall müssen die Öffnungszeiten der Einrichtung verändert werden. Die geplante gemeinsame Pause aller Mitarbeiter, so auch der Wunsch des Teams, würde nicht stattfinden. Die Kita-Leitung müsste Mitarbeiter verpflichten, in einem Zeitraum, der ihnen in ihrer persönlichen Planung, aber auch arbeitstechnisch, überhaupt nicht passt, Urlaub zu nehmen.

 

Herr Joachim meint, der von Frau Freitag eingereichte Änderungsantrag klingt gut, allerdings ist für ihn dessen Umsetzung fraglich. Kommt es bei einer zweiten Schließzeit tatsächlich zu einer Entlastung der Einrichtung?
 

Es handelt sich um keine zweite Sommerschließzeit, in der eine Notbetreuung angeboten wird. Die Eltern sollen die Wahlmöglichkeit haben zu entscheiden, ob sie ihre Kinder außerhalb der Ferien oder in den Ferien aus der Einrichtung nehmen, so Frau Freitag.

 

Frau Hübner wirft ein, dass diese Wahlmöglichkeit doch jetzt schon besteht und es im Ermessen der Eltern liegt, wann sie ihren Urlaub einreichen und nehmen.

 

Grundsätzlich kann Herr Seiler das gesamte Verfahren, wie es stattgefunden hat, nur loben. Inhaltlich unterstützt er den Änderungsantrag vollständig, da nur so eine Mitnahme aller Eltern möglich ist. Eine Planung ohne Einbeziehung der Eltern ist bei diesem Thema nicht möglich. Sollte der ursprünglich zur Debatte stehende Antrag beschlossen werden, ist keine Mitnahme der Eltern zu erkennen.

Dass die Qualität der Arbeit lt. Aussage von Herrn Jäger schwindet, sieht er nicht so. Das letzte Monitoring des Landkreises erfolgte 2015. Er hat sich mit zwei Kita-Leitern aus Berlin zum Thema verständigt und kann den Zusammenhang zwischen Kita-Schließzeit und Qualitätsverbesserung nicht herstellen. Er appelliert an die Gemeindevertreter, dem weitergehenden Antrag von Frau Freitag zu folgen.

 

Den Änderungsvorschlag findet Herr Herzog interessant. Allerdings würden zwei Schließzeiten seiner Meinung nach zu Problemen in den Kitas führen. Er würde den Antrag noch ergänzen, dass zwei der insgesamt vier gemeindlichen Kitas im ersten Zeitraum (also vor den Schulferien) und die beiden anderen im zweiten Zeitraum geschlossen haben. So wäre eine Mitnahme der Eltern möglich.

 

Herr Stock erinnert an die in der letzten Legislaturperiode geführten Diskussionen zum Thema Schließzeiten. Gefordert wurden eine durchgängige Öffnung der Kitas, aber auch die Verbesserung der baulichen Gegebenheiten und der Betreuungsqualität. Ausbesserungsmaßnahmen an den Fußböden führten dazu, dass sich die Eltern wegen der Geruchsbelästigung beschwerten. Seiner Fraktion und ihm ist es wichtig, dass sich alle Eltern mitgenommen fühlen. Daher schlägt er folgenden Kompromiss vor: Die Einführung der in der Satzung formulierten Schließzeit erst ab 2025.

 

Frau Tietz sagt, wenn die Entscheidung heute für die Kompromisslösung – Einführung ab 2025 – fällt, dann sollte auch der Vorschlag der Eltern mit aufgenommen werden, dass für das Jahr 2024 die Urlaubsplanung der Eltern für die Monate Juni und August bis zum 30.11. einzureichen ist. Somit ist es den Einrichtungen möglich, eine angemessene Urlaubsplanung für 2024 durchzuführen.

 

Herr Länger findet, dass es sich beim Thema Schließzeiten um ein Luxusproblem der heutigen Gesellschaft handelt. Er ist selbst Vater zweier mittlerweile großer Kinder. Solange die Kinder in die Kita gehen, kann der Urlaub außerhalb der Schulferienzeit geplant und genommen werden. Ab Eintritt in die Schule ist dies nicht mehr möglich. Man muss sich bei der gesamten Diskussion vor Augen halten, was ist gewünscht – eine Verbesserung der Qualität bei der Erziehung und Bildung für unserer Kinder oder die Möglichkeit, kostengünstig außerhalb der Ferien zu verreisen. Im Mittelpunkt muss das Wohl des Kindes stehen. Die bestehende Diskussion kann noch Jahre fortgesetzt werden, am Ende wird aber nie ein einstimmiges Ergebnis stehen. Bei der vorliegenden Kompromisslösung handelt es sich seiner Meinung nach nicht um die schlechteste.

 

Frau Schenderlein erläutert, dass es bei der Einführung eines zweiten Schließzeitraums in erster Linie darum geht, dass die Eltern, die keine Schulkinder haben, die Möglichkeit erhalten, zu entscheiden, ob sie zwei Wochen vor den Sommerferien freinehmen und anschließend ihre Kinder in die Notbetreuung geben. Am Ende wird die Anzahl an notzubetreuenden Kindern, die vor den Ferien Urlaub machen, überschaubar sein. Sicherlich wäre der Planungsaufwand höher und in der Notkita (Kita Lindenberg) werden auch mehr Kinder anwesend sein.

 

Frau Tietz sagt, wenn heute für den Änderungsantrag gestimmt wird, würden wir die Eltern zwingen, entweder im Juni oder im August Urlaub zu machen. Stand heute haben die Eltern immer das Wahlrecht, wann sie mit ihrem Kind Urlaub machen, und dann auch das Recht auf eine Notbetreuung im August, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keinen Urlaub haben. Eine weitere Schließzeit im Juni erachtet sie als eine zusätzliche Belastung der Eltern.

 

Frau Freitag meint, das Thema Anspruch auf Notbetreuung wurde bislang nicht definiert. In erster Linie geht es darum, wenn Eltern ihre Kinder vor den Ferien aus der Kita nehmen, dann haben sie während der Schließzeit im August einen Anspruch auf Notbetreuung aber ohne den Nachweis beider Elternteile, dass sie keinen Urlaub bekommen. Was passiert mit Selbständigen, stellen sie sich ihre Bescheinigung allein aus?

 

Frau Hübner fragt Frau Freitag, ob mit der zweiten Schließzeit gleichzeitig ein Anspruch auf Notbetreuung in den Ferien verbunden wird.


Herr Jäger sagt, je länger die Diskussion andauert, um so mehr geht es hin und her. Das Grundkonzept wurde von den Kita-Leitern erarbeitet und steht. Natürlich stellen Selbständige sich selbst eine Bescheinigung aus.

Ihm ist aufgefallen, je mehr Eltern nicht mehr vor den Schließzeiten betroffen sind, umso mehr haben sich aus der Diskussion zurückgezogen.

Geht es um die Verbesserung der Qualität oder um persönliche Befindlichkeiten? Herr Kusch hatte es klar und deutlich formuliert. „Die Einführung einer Schließzeit ab 2023 ist zu früh, die Eltern müssen mitgenommen werden und brauchen Planungssicherheit. Auf Grund dessen sollte das Thema ins kommende Jahr verschoben und im ersten Quartal beschlossen werden.“ Die Schließzeit wurde auf 2024 verschoben und Herr Kusch merkte noch an, bevor es endlose Diskussionen gibt, sollte daraus ein Pilotprojekt mit einer Dauer von zwei Jahren gemacht werden.

Zu dem Argument von Herrn Seiler, dass es keinen Zusammenhang zwischen Qualitätsverbesserung und Schließzeit gibt, sagt er, dass sich das gesamte Leitungsteam einig ist. Es geht um die Qualitätsverbesserung. Ein Vergleich zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist nicht möglich, da die Rahmenbedingungen und Grundsätze verschieden sind. Immer wieder sieht er sich mit der Kritik konfrontiert, dass zu wenig Ausflüge durchgeführt werden. Wegen des Personalmangels sind diese jedoch nicht möglich.

 

Herr Gehrke fragt Herrn Jäger, ob das Konzept, wie von Frau Freitag vorgeschlagen, in den Einrichtungen umsetzbar ist. Hierauf antwortet Herr Jäger im Namen aller Kita-Leiter mit einem klaren Nein.

 

Frau Hübner stellt die Öffentlichkeit her.

 

Herr Trantow (Elternvertreter der Kita Lindenberg) stellt aus Elternsicht klar, dass niemand an eine Demokratie über die Köpfe hinweg glaubt. Er macht auf die geänderten Rahmen-bedingungen aufmerksam. Es sind nicht alle für die Einführung von Schließzeiten, aber auch nicht alle dagegen. Er wirbt für Verständnis und denkt, dass heute über die Beschlussvorlage noch nicht abgestimmt werden kann, da nicht jedes Elternteil mitgenommen wurde. Er plädiert daher für mehr Informationsveranstaltungen des Trägers und die Durchführung einer Umfrage zum Thema. Man müsse Konformität in der Masse erlangen, es besteht kein

Konsenz, nur in 2023 noch keine Schließzeit einzuführen. In der Dezembersitzung ging es um Team- und Bildungstage. Warum ist die Schließzeit ein Qualitätsmerkmal? Im Kita-ausschuss wurde dagegen gestimmt. Im Vergleich mit anderen Gemeinden funktioniert es dort zum Teil ohne Schließzeiten. Die Eltern wollen für die Erzieher und die Kinder etwas bewirken. Derzeit wird für den Sommer Urlaub eingereicht, es ist zu früh, plädiert er, den Beschluss jetzt zu fassen.

 

Frau Hübner fragt Herrn Trantow, ob er es als seine Aufgabe sieht, auch als Multiplikator in die Elternschaft hineinzuwirken. Dies bejaht er, es fehle jedoch am Verständnis für die Argumente.

 

Frau Traskow (Kita Ahrensfelde) wurde bisher lediglich über den Gruppenchat informiert, von  der Kita-Leitung hat sie nie etwas von einer Schließzeit gehört. Sie weiß nicht, wie die Kita dazu stehe. Sie spricht sich für die Anlehnung der Weiterbildungstage an die Brückentage aus. Bei der Schichtplanung sollte berücksichtigt werden, dass nicht zwei Mitarbeiter zeitgleich in den Urlaub gehen, das System sollte überdacht werden. Es sollten keine Schließzeiten eingeführt werden, um Fachkräfte zu genenieren. Außerdem sollte die Gemeinde eine betriebliche Gesundheitsförderung im Auge behalten, damit nicht so viele Krankheitstage anfallen. Gibt es Gesundheitsfördermöglichkeiten?

 

Herr Schwarz erklärt, dass der Elternbeirat kein Veto-Recht hat und lediglich am Verfahren beteiligt wird. Durch die Einführung einer Schließzeit kommt es zur Erhöhung der Zeit am Kind. Für das Gesundheitsmanagement ist der Arbeitgeber verantwortlich, dies ist keine Aufgabe des Elternbeirats. Die Schließzeit ist ein Qualitätsvorteil der Arbeit am Kind. Im Gegensatz zu anderen Kommunen ist der Krankenstand geringer.

 

Herr Lehmann (Kita Lindenberg) fragt, ob ein Evaluationskonzept vorliegt, ob es einsehbar ist und welche Vorstellungen es im Voraus dazu gibt.

 

Herr Becker antwortet, dass es ein schriftliches Evalutionskonzept noch nicht gibt, zunächst müsse der Beschluss gefasst werden. Die Eltern sollen über die Kitaausschüsse einbezogen werden.

 

Herr Gieserick (Elternvertreter der Kita Lindenberg) merkt an, wenn jetzt noch keine Kennzahlen vorliegen, wie soll in zwei Jahren ein Vergleich möglich sein? Es muss Grundlagen geben, um eine Qualitätssteigerung bemessen zu können.

 

Herr Gehrke sagt, dass es bislang keine Schließzeiten im Gemeindegebiet gab und daher auch noch keine Zahlen vorliegen.

 

Die Diskussion der Öffentlichkeit wird beendet.

 

Alle waren sich einig, dass die Kinder im Mittelpunkt stehen, erinnert Frau Emmrich, und dass mehr Zeit am Kind verbracht wird. Sie spricht sich für die Einführung einer Schließzeit aus. Es sollte ein Pilotprojekt werden, nun muss erstmal losgearbeitet und nicht unentwegt unterstellt werden, etwas Böses zu wollen. Der Träger, bei dem sie den Vorsitz innehat, macht mit den Schließzeiten gute Erfahrungen.

 

Herr Seiler stellt fest, dass schon viele Entwicklungsprozesse begleitet wurden, hier aber keine Fakten für die Evaluierung vorliegen, diese hätte man liefern müssen. Das Pilotprojekt scheitert an den fehlenden Indikatoren, so entsteht ein falscher Ausgangspunkt und es kann keine Zustimmung erfolgen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er fragt Herrn Gehrke, wo die andere Seite der Erzieher sei, die dagegen sind. Ihm seien aus erster Hand dienstrechtliche Maßnahmen zu Ohren gekommen, dass die Kollegen unter Druck gesetzt wurden, die eine andere Meinung vertraten. Er fragt die Erzieher, ob jemand anwesend ist, der gegen die Schließzeit ist. Er fragt, wie man dazu kommt, Mitarbeiter unter Druck zu setzen, ggf. sollte man den Arbeitgeber austauschen.

 

Frau Hübner weist auf die Geschäftsordnung hin, dies nicht im öffentlichen Teil der Sitzung zu diskutieren. Sie verurteilt Herrn Seilers Vorgehensweise und weist ihn nachdrücklich darauf hin, sich zu Personalangelegenheiten erst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu äußern, sollten tatsächlich Fakten vorliegen.

 

Herr Gehrke erklärt, dass die Gemeinde Arbeitgeber ist. Es handelt sich um unwahre Gerüchte. Es wurden keine dienstrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Er sprach im Beisein des Personalrates mit den Mitarbeitern, die in ihrem Rederecht nicht beschnitten sind. Es ist eine Frechheit, dies so darzustellen. Dienstinterna hier anzusprechen, ist nicht in Ordnung.

 

Herr Seiler bezieht sich auf Herrn Jägers Aussage, entweder Qualität oder nicht, die Fragezeichen setzt. Herr Seiler wirbt für den weitergehenden Antrag, ggf. könnten die Argumente von Herrn Herzog aufgenommen werden.

 

Herr Jäger macht noch einmal deutlich, dass der Standpunkt klar definiert und kommuniziert wurde. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Es sollte nicht über seine Person gehen, da es eine gemeinschaftliche Arbeit aller Kita-Leiter war.

 

Frau Herrmann, Leiterin der Kita Eiche, verneint den Alternativantrag. Der Änderungsantrag widerspricht dem Ziel einer gemeinsamen Schließzeit, danach sollten alle neu starten. Die Leiter haben sich klar dagegen entschieden und halten nach langer emotionaler Diskussion an dem erarbeiteten Konzept fest. Nun sollte man auf die sachliche Ebene zurückkehren. Die Kinder müssen in den Vordergrund rücken. Wir können zwei Jahre nur beobachten und danach beurteilen, ob es gut war.

 

Frau Hübner fasst zusammen, dass es den Ursprungsantrag gibt, den Antrag von Frau Freitag mit zwei Schließzeiten mit einem Rechtsanspruch auf Notbetreuung bei der 2. Schließzeit sowie den Ursprungsantrag mit Beginn 2025.

 

Frau Tietz zieht ihren Teilantrag zurück.

 

Herr Knop weist nocht einmal darauf hin, dass der Sozialausschuss ein beratendes Gremium mit Empfehlung an die GV ist, der keinen direkten Auftrag an die Verwaltung geben kann. Das Verfahren ist richtig gelaufen, der ASK kann dies nicht festlegen. Zuerst abgestimmt werden muss über den Antrag, der am weitesten vom Ursprungsantrag abweicht.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung 1. über den Antrag, dass die Kita-Satzung erst 2025 in Kraft tritt.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

3

16

1

0

 

Zur Abstimmung steht 2. der Änderungsantrag von Frau Freitag – mit dem Zusatz im § 6 
Abs. 3 – 3. Abs. … während der Schulferienzeit …

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

5

14

1

0

 

Zur Abstimmung steht 3. der Ursprungsantrag, wie er im Ausschuss für Soziales und Kultur diskutiert und beschlossen wurde.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 2. Änderungssatzung

der Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertages-stätten (Kitasatzung – KitaS).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

14

6

0

0