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Auszug - Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | PE-2023/2499 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | verwiesen an | |||||
Datum: | Mo, 20.03.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:30 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
PE-2023/2499 Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Familie Hübner 13.02.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Frau Hübner gibt dem Petenten das Wort, um seine Petition zu erläutern.
In Anbetracht des zukünftig hohen Stromverbrauches bittet Herr Hübner das Gremium,
1. seinen Antrag nicht gleich abzulehnen.
2. Wenn jemand privat eine PV-Anlage betreibt, sollte er sich über den Nutzen äußern.
3. Wird die Petition eingebracht, um PV-Anlagen auf zukünftigen Gebäuden zu errichten, der
Betrieb ist eine andere Sache. Die rechtlichen Möglichkeiten und Zulässigkeiten sind gege-
ben.
4. Die Kosten sind hoch, es gibt zwei Wege. Bauherren können Fördermittel in Anspruch neh-
men, durch die Energieerzeugung entsteht ein Nutzen. Auch ein Pachtmodell durch Firmen
ist möglich mit Stromerzeugung und -verkauf.
Es gibt gangbare Wege, ein Nutzen entsteht in jedem Fall. Gebäude versiegeln die Böden, in
Zukunft besteht ein hoher Strombedarf, Naturflächen sollten zweckmäßigerweise nicht noch
zusätzlich mit PV-Anlagen belegt werden.
Auf dem Schulgebäude den Energiebedarf aus regenerativen Energien zu gewinnen, fand im
Kreistag Zustimmung. Die Stelle des Klimamanagers in der Ahrensfelder Verwaltung ist noch nicht besetzt. Dennoch müssen die Aufgaben gelöst werden. Und deshalb reiche er Petitionen ein. Falls diese Petition nach der Diskussion auf Ablehnung stößt, hätte er noch ein Argument.
Herr Joachim stellt den Antrag, die Petition in den Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Um-
welt und Natur zu verweisen und dort zu diskutieren.
Frau Hübner bittet um Abstimmung über den Antrag von Herrn Joachim.
Mit 20 Ja-Stimmen wird der Verweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zugestimmt.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt: Zur Sicherung der globalen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland wird die Gemeinde Ahrensfelde in den Bebauungsplänen mit Wirkung ab dem 01.07.2023 verpflichtende Festsetzungen aufnehmen, welche die Voraussetzungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien schaffen. Dies betrifft einerseits die Ausrichtung von Gebäuden, die Gestaltung der Gebäude und die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Satzung zu erarbeiten, welche die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses regelt. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
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