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Auszug - Beschluss über die Anwendungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Beschaffung von elektrischer erneuerbarer Energie (Ökostrom) sowie Erdgas und Biomethan im Rahmen der Einkaufsgemeinschaft  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2023/2508
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2023/2508 Beschluss über die Anwendungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Beschaffung von elektrischer erneuerbarer Energie (Ökostrom) sowie Erdgas und Biomethan im Rahmen der Einkaufsgemeinschaft
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Seiler führt aus, dass unter dem grünen Wirtschaftsminister merkwürdige Zeiten erlebbar sind, es gibt keine Aussagen zur Preisstabilität. Die Versorger geben fallende Preise ungern bekannt. Aus seiner Sicht wird der Strom billiger. Wie kann die Falle vermieden werden, überteuerte Lieferverträge abzuschließen? Die Tendenzen sind absehbar.

 

Herr Knop antwortet, dass wir jährlich den Preis an der Börse zu einem Zeitpunkt fixieren.
Zu diesem vermeintlich günstigen Preis beziehen wir dann den Strom. Da es möglich ist, hat die Gemeinde dieses Jahr den Strom vierteljährlich eingekauft, der Preis ist hoch. Die Entwicklung ist jährlich beobachtbar. Wenn die Preise steigen, muss es hingenommen werden.

 

Herr Gehrke bestätigt, dass wir mit der Verfahrensweise bisher gut zurecht kamen. In der

Einkaufsgemeinschaft sind die Kommunen ein größerer Vertragspartner.

 

Herr Seiler fragt, ob im Vertrag nicht eine jährliche Vertragslaufzeit festgelegt werden kann.

 

Herr Knop denkt, dass eher ein quartalsweiser Einkauf vorgesehen ist, er glaubt nicht, dass die Preise fallen.

 

Herr Schwarz ergänzt, dass im Landkreis mit den Kommunen eine einjährliche Laufzeit abgestimmt ist.

 

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt auf Grundlage der Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Anwendungsvereinbarung zur Beschaffung von elektrisch erneuerbarer Energie (Ökostrom) sowie zur Beschaffung von Erdgas und Biomethan im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und dem Landkreis Barnim.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

20

0

0

0