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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2022/2050
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:04
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2022/2050 Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Herr Stock erklärt, dass im Vorfeld viele Gespräche stattgefunden haben und die Mitglieder des Hauptausschusses der Gemeinde Ahrensfelde auch an der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen teilgenommen haben. Der Beschluss liegt nunmehr vor. Heute soll eine Verständigung zur weiteren Vorgehensweise erfolgen.
 

Die Gründe, warum die Stadt Werneuchen, explizit die Fraktion der SPD, nunmehr die Aufnahme der 30 % gefordert hat, kann nicht nachvollzogen werden, so Herr Knop. Gesellschaftsrechtlich hat der Wert 30 % keinerlei Relevanz. Normale Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit geschlossen. Der Gesetzgeber sieht bei wichtigen Beschlüssen, die den Bestand der Gesellschaft direkt betreffen (Kapitalerhöhung, Umgestaltung usw.), eine Sperrminorität in Höhe von 25 % vor. Im Gesellschaftsvertrag können allerdings davon abweichende Regelungen getroffen werden. So wird es letztlich auch hier kommen. Die Kommunalverfassung verpflichtet die Gemeinden dazu, dass durch den Gesellschaftsvertrag ihre Rechte und Interessen ausreichend gewahrt werden müssen.
 

Dass Werneuchen über einen deutlich höheren Wohnungsbestand verfügt als die Gemeinde Ahrensfelde ist unumstritten. Allerdings werden wir erst nach Bewertung aller Liegenschaften genau wissen, wie sich die einzelnen Anteilsgrößen darstellen werden. Und im Ergebnis kann der Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, mit den entsprechenden Regelungen zur Absicherung der Interessen beider Kommunen.
 

Frau Emmrich erinnert, dass bereits im Jahr 2018 ein Antrag von Frau Formazin, Frau Tietz und ihr eingereicht wurde, in dem es um die Selbstverwaltung der kommunalen Flächen (ausgenommen der Wohnungsbestand) ging. Diese Flächen sollten nämlich nicht Fremd-investoren überlassen werden.

Für sie und ihre Fraktion spricht nichts gegen die Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage. Vielmehr solle der ganze Prozess nunmehr umgehend gestartet werden.

 

Für Herrn Seiler spielt die Verhältnisangabe von 70/30 eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich geht es doch hier allen Anwesenden um bezahlbaren Wohnraum.

Er fragt sich allerdings, warum in den Unterlagen Objekte/Grundstücke enthalten sind, über deren Verkauf bereits entschieden wurde. So z.B. das Objekt „Karl-Marx-Str. 48“ in Lindenberg.

 

Er fragt Frau Emmrich, wie sie zu ihrer vor langer Zeit getätigten Aussage steht, dass sie gegen weitere Bebauung von Ackerland ist. In den Unterlagen sind auch Blumberger Flächen enthalten, die im FNP als Landwirtschaftsflächen gekennzeichnet sind.

 

Auch der Verkauf des Grundstückes „Dorfstr. 6“ in Ahrensfelde an Herrn Pruschke, was von Herrn Stock und dem Ortsvorsteher, Herrn Joachim, gemeinsam in die Wege geleitet wurde, konnte letztendlich durch den Ortsbeirat verhindert werden

 

Herr Stock antwortet, dass nicht Herr Seiler die Übertragung des Grundstückes verhindert hat, sondern hierzu ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

 

Für Herrn Seiler gibt es in ganz Deutschland keine weitere Kommune, die den kommunalen Wohnungsbestand so verwahrlosen und somit unvermietbar gemacht hat, wie die Gemeinde Ahrensfelde. Die Wohnungspolitik bezeichnet er als desolat. Solche Schrottimmobilien anzubieten, erachtet er für mehr als peinlich. Ein großes Glück für die Gemeinde ist, dass die Grundstückspreise innerhalb der letzten Monate so extrem gestiegen sind.

Er und seine Fraktion werden dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen, da es noch viele offene Fragen hierzu gibt.

 

Gleichzeitig möchte er wissen, warum die Entscheidung über die aufzunehmenden Flächen von der Verwaltung getroffen wurde und es hierzu keinerlei Absprachen mit den Fraktions-vorsitzenden gab.

 

Hierzu verweist Herr Knop auf die Begründung der Vorlage. Dort steht eindeutig, dass es sich bei der Liste um einen Vorschlag handelt, die sämtliche zur Verfügung stehende Grundstücke enthält. Letztendlich entscheidet die Gemeindevertretung, welche Grundstück bewertet werden sollen.

 

Zum Grundstück „Karl-Marx-Str. 48“ in Lindenberg wurde bereits mehrfach informiert, dass der Käufer zurückgetreten ist und somit der Verkauf nicht stattgefunden hat.

 

Die Landwirtschaftsfläche in Blumberg wurde bereits in der letzten Haushaltsplanung thematisiert. Diese ist vorhanden, wurde aber noch nicht angefasst. Er spricht sich gegen eine Übertragung dieser Fläche aus, zumal die WBG keine Kapazitäten hat, große Flächen schnell zu entwickeln.

 

Frau Tietz möchte gern etwas zur Aussage von Herrn Seiler sagen, dass Herr Dr. Unger bereits vor Jahren und vor dem eingebrachten Antrag sich mit dem Thema beschäftigt habe. Dies ist nicht ganz richtig. Herr Dr. Unger fragte in der letzten Legislaturperiode lediglich, warum er sich nicht daran beteiligen dürfe, da er die Idee gut finden würde.

 

Herr Stock bittet, sich jetzt wieder dem eigentlichen Thema zuzuwenden.

 

Herr Seiler ist für Ehrlichkeit.

 

Herr Pieper verweist auf die Vorlage und den Hinweis, dass die Liste noch nicht final sei und dass die Fläche in Blumberg vorerst nicht eingebracht werden soll. Handelt es sich bei dieser Fläche eventuell um ein Trumpf, der erst zum Gesellschaftervertrag gezogen wird.

 

Herr Knop erklärt, dass die Gemeindevertretung entscheidet, was sich überhaupt aus der Liste an Immobilien angeschaut und letztendlich bewertet wird. Lediglich das im Gesellschaftervertrag Vereinbarte wird letztendlich auch in die Gesellschaft eingebracht.

Er rechnet mit einem Start der Gesellschaft zum 01.01.2025. Der späte Beginn wird damit begründet, dass zunächst die Verhandlungen starten, die Kommunalaufsicht beteiligt und verschiedene Bekanntmachungen erstellt und Beschlüsse gefasst werden müssen. Zudem muss die Bewertung der Liegenschaften in Ahrensfelde und Werneuchen erfolgen. Diese Prozesse dauern sicher mehrere Monate und enden mit der Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien einschließlich des Gesellschaftervertrages.

 

Herr Knop schlägt vor, nach diesem Beschluss zunächst die grundsätzlichen Verhandlungen mit Werneuchen weiterzuführen, und erst wenn darüber Einigkeit besteht, auch die Bewertung auszulösen, da diese nicht unerheblich Geld kosten wird.

 

Herr Stock bittet um Abstimmung.

 

 

 

 

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Beteiligungsverfahren der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbaugesellschaft gem. §§ 91 ff. BbgKVerf mit folgenden Maßgaben zu beginnen:

 

  1. Die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der Werneuchener Wohnungsbau-gesellschaft ist gem. § 92 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf im öffentlichen Interesse erforderlich. Eine öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsabsicht oder eine Wirtschaftlichkeits-analyse i.S.d. § 92 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf erfolgen nicht.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der örtlichen Industrie- und Handelskammer gem.
    § 92. Abs. 3 Satz. 3 BbgKVerf Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Beteiligung zu geben.
  3. Zur Vorbereitung der Beteiligung und der notwendigen Verträge sowie der Abschätzung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen soll eine Bewertung der einzubringenden Grundstücke und Gebäude (gemäß Anlage) erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

1

0

0