Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 8 Beschluss:PE-2023/2499
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 11.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:27
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2023/2499 Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Familie Hübner
13.02.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Hübner erläutert, dass zukünftig verpflichtend geregelt werden sollte, dass beim Neubau PV-Anlagen mit zu errichten sind. Ein rechtlich gangbarer Weg wurde vorgeschlagen. Weitere Feldflächen zu bebauen, ist nicht das Ansinnen. Ansonsten müsse sich die Gemeinde Gedan-

ken machen, wie die Stromerzeugung zukünftig zu realisieren ist.

 

Frau Formazin sieht die Gemeinde schon aktiv in der Nachhaltigkeit tätig. Worin unterscheidet

sich der Antrag der Familie Hübner von den Festlegungen des EEG? Dem Bauherrn sind erneuerbare Energien auf Gebäuden, PV-Anlagen auf allen Eigentumsgebäuden vorgeschrieben.

 

Herr Schwarz sieht den Antrag abstrakt – generell auf allen Neubauten generell PV-Anlagen zu installieren als nicht empfehlenswert an. Er erläutert, dass gem.§ 9 Nr. 23 b BauGB keine allgemeinen politischen Ziele in Bebauungsplänen festgesetzt werden können.

Eine Festsetzung bedarf städtebaulicher Gründe. Zum Beispiel Kesselanlagen, wo mit anderen Brennstoffen nicht geheizt werden darf. Selbst diese müssen der Verhältnismäßigkeit und dem städtebaulichen Erfordernis genügen. Es ist ein „Streit um des Kaisers Bart“, wenn es zur Bauvorschrift wird und die Verwendung des Stroms nicht regelbar ist. Auf Bundesebene ist noch nicht klar, welche Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) möglich sind. Auch die Landesregierung Brandenburg plant eine Änderung der Bauordnung mit PV-Pflicht. Demnächst sind zwei höhere gesetzliche Reglungen zutreffend.

 

Herr Hübner entgegnet, auch hier gibt es städtebauliche Möglichkeiten für die Gemeinde, solche Regelungen zu treffen. Wenn es sich noch hinzieht, stehen wir vor dem Nichts. Wenn

keine Stromsparbereitschaft besteht, ist die Verpflichtung ggf. über städtebauliche Verträge

regelbar.

 

Herr Meuschke steht dem positiv gegenüber, Eckpunktepapiere erfassen diese Verpflichtung.

 

Herr Schwarz erinnert, dass es nur um B-Pläne geht.

Herr Seiler lobt, dass das Grundrecht der Petition rege genutzt wird. Seine Fraktion geht mit dem EEG nicht mit. Die Strompreisentwicklung ist nicht von der Hand zu weisen. Deutschland

ist wegen der Besonnung kein PV-Land, es gibt bessere Lagen.

Zu beachten ist die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, deren Amortisation zu lange dauert.

Sie wünschen sich einen anderen Energiemix, keine Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Sinnvoll ist eher Kernenergie, wo es möglich ist. Die Errichtung von PV-Anlagen in der Kommune wird seitens der Fraktion nicht gesehen.

 

Herr Schulze unterstützt den Antrag vollumfänglich, ggf. gibt es die Möglichkeit, eine Satzung

zu gestalten.

 

Herr Meuschke bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt:
Zur Sicherung der globalen Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland wird die Gemeinde Ahrensfelde in den Bebauungsplänen mit Wirkung ab dem 01.07.2023 verpflichtende Festsetzungen aufnehmen, welche die Voraussetzungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien schaffen. Dies betrifft einerseits die Ausrichtung von Gebäuden,
die Gestaltung der Gebäude und die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Satzung zu erarbeiten, welche die Einzel-

heiten zur Umsetzung des Beschlusses regelt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

2

2

1

0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.