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Auszug - Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | PE-2023/2499 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 11.05.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:27 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
PE-2023/2499 Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Familie Hübner 13.02.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Herr Hübner erläutert, dass zukünftig verpflichtend geregelt werden sollte, dass beim Neubau PV-Anlagen mit zu errichten sind. Ein rechtlich gangbarer Weg wurde vorgeschlagen. Weitere Feldflächen zu bebauen, ist nicht das Ansinnen. Ansonsten müsse sich die Gemeinde Gedan-
ken machen, wie die Stromerzeugung zukünftig zu realisieren ist.
Frau Formazin sieht die Gemeinde schon aktiv in der Nachhaltigkeit tätig. Worin unterscheidet
sich der Antrag der Familie Hübner von den Festlegungen des EEG? Dem Bauherrn sind erneuerbare Energien auf Gebäuden, PV-Anlagen auf allen Eigentumsgebäuden vorgeschrieben.
Herr Schwarz sieht den Antrag abstrakt – generell auf allen Neubauten generell PV-Anlagen zu installieren als nicht empfehlenswert an. Er erläutert, dass gem.§ 9 Nr. 23 b BauGB keine allgemeinen politischen Ziele in Bebauungsplänen festgesetzt werden können.
Eine Festsetzung bedarf städtebaulicher Gründe. Zum Beispiel Kesselanlagen, wo mit anderen Brennstoffen nicht geheizt werden darf. Selbst diese müssen der Verhältnismäßigkeit und dem städtebaulichen Erfordernis genügen. Es ist ein „Streit um des Kaisers Bart“, wenn es zur Bauvorschrift wird und die Verwendung des Stroms nicht regelbar ist. Auf Bundesebene ist noch nicht klar, welche Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) möglich sind. Auch die Landesregierung Brandenburg plant eine Änderung der Bauordnung mit PV-Pflicht. Demnächst sind zwei höhere gesetzliche Reglungen zutreffend.
Herr Hübner entgegnet, auch hier gibt es städtebauliche Möglichkeiten für die Gemeinde, solche Regelungen zu treffen. Wenn es sich noch hinzieht, stehen wir vor dem Nichts. Wenn
keine Stromsparbereitschaft besteht, ist die Verpflichtung ggf. über städtebauliche Verträge
regelbar.
Herr Meuschke steht dem positiv gegenüber, Eckpunktepapiere erfassen diese Verpflichtung.
Herr Schwarz erinnert, dass es nur um B-Pläne geht.
Herr Seiler lobt, dass das Grundrecht der Petition rege genutzt wird. Seine Fraktion geht mit dem EEG nicht mit. Die Strompreisentwicklung ist nicht von der Hand zu weisen. Deutschland
ist wegen der Besonnung kein PV-Land, es gibt bessere Lagen.
Zu beachten ist die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, deren Amortisation zu lange dauert.
Sie wünschen sich einen anderen Energiemix, keine Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Sinnvoll ist eher Kernenergie, wo es möglich ist. Die Errichtung von PV-Anlagen in der Kommune wird seitens der Fraktion nicht gesehen.
Herr Schulze unterstützt den Antrag vollumfänglich, ggf. gibt es die Möglichkeit, eine Satzung
zu gestalten.
Herr Meuschke bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Satzung zu erarbeiten, welche die Einzel- heiten zur Umsetzung des Beschlusses regelt.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
5 | 2 | 2 | 1 | 0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt. |