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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 12 Beschluss:BV-2023/2554
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 13.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2023/2554 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Birkholzer Allee", Ortsteil Lindenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Frau Formazin regt zu den TOP 12 bis 14 an, dass sich im Vorfeld die Gemeinde fraktionsübergreifend hierzu bespricht und mit dem Investor abstimmt. Sie bittet, dass der Antrag verschoben wird und empfiehlt, sich über ein Eckpunktepapier, wie zum Bebauungsplangebiet Ulmenallee, zu verständigen. In dem Gremium könnten z.B. die Mitglieder des Bauausschusses und des Ortsbeirates Lindenberg sein.

 

Herr Meuschke sagt, 2019 kam der Antrag des Investors. Eine Erweiterung bzw. Bebauung kann nur dort an dieser Stelle in Lindenberg erfolgen, auf Grund des LEP – HR ist nur dort eine Weiterentwicklung für Lindenberg möglich. Es wurde für die Bürger ein Workshop durchgeführt und das Achsenentwicklungskonzept abgewartet. Wegen der Ahrensfelder Schulentwicklung wurde der Antrag für Lindenberg zurückgestellt. Jedes Mitglied im Ortsbeirat Lindenberg hat in der Vorberatung seine Meinung zum Baugebiet gesagt, begründet und es wurde 3 zu 1 abgestimmt. Im Planverfahren gibt es noch mehrere Beteiligungsmöglichkeiten. Einige Bürger sind grundsätzlich gegen eine Bebauung.

 

Herr Sattler würde dazu raten, dem Antrag von Frau Formazin zuzustimmen. Im Jahr 2019 gab es eine andere Vorstellung von ca. 30 ha Fläche. Der vorliegende Antrag ist deutlich anders und es sollten erst Eckpunkte der Bebauung abgestimmt werden.

 

Gegen eine Bebauung an dieser Stelle spricht sich Frau Freitag aus. Wenn die Gemeinde-vertretung der Meinung ist, dass wir bauen müssen, dann sollten wir uns nichts vom Investor vorschreiben lassen. Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nutzen, auch für altersgerechtes Wohnen muss ein Betreiber gefunden werden. Der Investor hat den Lärmschutzwall Lindenberger Ring bis heute nicht an die Gemeinde übertragen. Er solle dies erst einmal fertig stellen.

 

Herr Schwarz sagt, dass die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht nicht gegeben sind.

 

Herr Schulze erklärt, dass seine Fraktion den Antrag von Frau Formazin unterstützt.

 

Für Herrn Allerdissen gibt es kein Gesamtkonzept, sondern es wird nur eine kleine Fläche der ursprünglichen 30 ha bebaut. Die beiden Planzeichnungen sind lieblos (Kinderspielplatz, … Ladenflächen, Straßen, …). Gleichzeitig fragt er, ob § 10 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch Bestandteil des Vertrages ist. Er ist nicht grundsätzlich gegen eine Bebauung.

 

Es folgt ein Änderungsantrag – diese Angelegenheit (TOP 12 bis 14) soll vertagt werden. In einer gemeinsamen Beratung von Bauausschuss und Ortsbeirat Lindenberg soll als Basis ein Eckpunktepapier zusammen mit dem Investor erarbeitet werden.

 

Dem Änderungsantrag stimmen die Mitglieder des Bauausschusses mit 5 ja-Stimmen bei einer Enthaltung zu.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger Lindenberg Süd GbR zum Bebauungsplan „Birkholzer Allee“ im Ortsteil Lindenberg.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen