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Auszug - Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 10 Beschluss:PE-2023/2499
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
PE-2023/2499 Behandlung einer Bürgerpetition vom 13.02.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Verpflichtende Anordnungen in Bebauungsplänen zur Errichtung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Familie Hübner
13.02.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

Herr Hübner erhält das Wort und erläutert nochmals den Hintergrund der Petition. Ziel ist, zukünftig zu bebauende Flächen zur Stromerzeugung zu nutzen. Nach EEG wird ein überwie-

gender Teil des Stroms in WK- oder PV-Anlagen erzeugt werden. Ausreichend Modelle sind vorhanden. Er bedauert die Ablehnung durch den Bauausschuss, wirbt dennoch für eine Zu-

stimmung der Gemeindevertretung.

 

Herr Schwarz gibt zu bedenken, dass die Möglichkeit zu Festsetzungspflichten nicht einfach umsetzbar ist. Im B-Plan ist die Errichtung von PV-Anlagen bei entsprechender Lage festlegbar, der Betrieb jedoch nicht. Im Projekt Kaufpark Eiche wurden beispielsweise Gründächer festgelegt. Nur eine Dachform ist möglich. Die Brandenburger Bauordnung wurde und das Gebäudeenergiegesetz wird derzeit angepasst, beide Vorschriften sind zu beachten. Deshalb sollte eine Prüfung bei jedem B-Plan gesondert erfolgen.

 

Frau Schenderlein schätzt den Antrag als gut ein, denkt aber, die Anpassung der BauO sollte abgewartet werden. Es gibt die Verpflichtung, auf öffentlichen Gebäuden, Parkplätzen und auch bei Dachsanierungen PV-Anlagen zu errichten. Dann hätte sich der Antrag ggf. erledigt.

 

Auch Herr Gehrke ist der Ansicht, die gesetzlichen Regelungen sind abzuwaren. Die Kommu-

nen werden verpflichtet, eine kommunale Wärme- und Stromplanung zu erarbeiten. Viele set-

zen auf Geothermie. Eine Prüfung sollte von B-Plan zu B-Plan erfolgen.

 

Frau Emmrich schließt sich Frau Schenderlein an und würde den Antrag ungern ablehnen.

 

Frau Hübner sagt, ggf. ist eine Beschlussfassung derzeit nicht sinnvoll.

Herr Hübner sieht im Abwarten kein schönes Argument, es ist die GV-Entscheidung, ob in die

Zukunft hineingewartet werden soll.

 

Frau Formazin unterstützt den Antrag, es sollte jedoch kein Grundsatzbeschluss für Bebauungspläne gefasst werden, sie sind anfechtbar. Im Einzelfall sollte geprüft werden, was festzulegen ist oder festgelegt werden kann.

 

Damit liegen zwei Beschlussvorlagen vor. Einmal das Abwarten auf die gesetzlichen Änderungen und die Entscheidung, dass bei jedem B-Plan einzeln entschieden wird und somit keine Grundsatzentscheidung getroffen wird. Der Antrag von Frau Formazin weicht am weitesten vom Inhalt der Petition ab. Somit wird zunächst über diesen Antrag abgestimmt.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dem Petenten zu antworten, dass Festlegungen hinsichtlich PV-Anlagen in Bebauungsplänen für jedes Bebauungs-planverfahren separat geprüft werden, um die aktuelle Entwicklung der Gesetzeslage berücksichtigen zu können.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

15

2

4

0