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Auszug - Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen BVB / FREIE WÄHLER vom 01.06.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Grundsteuerreform - Überbelastungen der Bevölkerung der Gemeinde Ahrensfelde verhindern  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 14 Beschluss:FV-2023/2797
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2023/2797 Antrag der Fraktion Die Ahrensfelder Unabhängigen BVB / FREIE WÄHLER vom 01.06.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Grundsteuerreform - Überbelastungen der Bevölkerung der Gemeinde Ahrensfelde verhindern
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen - BVB / FREIE WÄHLER
05.06.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin

In Brandenburg wurden bis heute ca. 70 % der Grundsteuerbescheide an die Grundstücks-eigentümer versendet, teilt Herr Seiler mit. Da als Berechnungsgrundlage der Bodenrichtwert angewendet wurde, fallen die ausgewiesenen Beträge für die Grundsteuer deutlich höher aus. Die Kommunen betonen immer wieder, dass sie nach der Reform nicht mehr einnehmen wollen als bisher, so der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Dr. Oliver Hermann. Das Ziel des Gesetzgebers ist die Gestaltung einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform, so die Bundesregierung.

Um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern, ist es notwendig, appelliert Herr Seiler, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierende Belastungsverschiebung durch eine Anpassung des Hebesatzes auszugleichen.

Das Land Brandenburg plant für den Sommer 2024 die Veröffentlichung eines für jeden zugänglichen Registers, das die Höhe des Hebesatzes der Kommune enthält, die notwendig ist, um kostenneutral agieren zu können. Diese Aufkommensneutralität hätte für unsere Kommune Auswirkungen. Für die Grundsteuer A und B sind bislang in den Haushaltsplanungen rund 1,8 Mio. € angesetzt. Haupteinnahmequelle bleibt die Einkommensteuer.

Ziel des Antrages ist die Neuberechnung der Hebesätze und die Vermittlung eines Zeichens von Stabilität und Vertrauen an die Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune in Zeiten der Instabilität in sämtlichen Lebensbereichen. Dem Volk solle „auf’s Maul geschaut werden“.

Es handelt sich hier um einen politischen Beschluss, der auch für eine neue Gemeindevertretung nicht bindend ist, erläutert Herr Knop. Die nächste Gemeindevertretung kann dies durch einen neueren Beschluss ändern.
Es ist Vorsicht bei der Kommunikation geboten. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es für den einzelnen Bürger nicht teurer werden kann. Selbst wenn der Hebesatz zu 100 Prozent aufkommensneutral gestaltet wird, bedeutet es statistisch, dass die eine Hälfte mehr und die andere weniger bezahlen wird.


Der gesamte Finanzausgleich (FAG) und auch die Kreisumlage wird in Brandenburg anhand von Durchschnittshebesätzen berechnet. Durch die Neubewertung werden alle Kommunen Brandenburgs einen unterschiedlichen Hebesatz mit teilweise sehr großen Abweichungen haben. Das Land ist gezwungen, schnell eine Antwort hierauf zu finden. In den letzten Jahren wurden die Hebesätze in Ahrensfelde nicht erhöht.

Frau Hübner fragt die Gemeindevertreter, ob für alle verständlich ist, was sich hinter dem Finanzausgleichsgesetz verbirgt.

Frau Emmrich stimmt dem Antrag nicht zu. Im nächsten Jahr wird eine neue Gemeindevertretung gewählt. Viele Gemeindevertreter werden dann nicht mehr dem Gremium angehören. Sie möchte keine Regelung für die Zukunft treffen. In Vorbereitung der Sitzung führte sie Gespräche mit Nachbarn über das Thema. Das Verständnis geht leider in die falsche Richtung. Viele denken, dass sie am Ende den gleichen Betrag zahlen werden, wie bislang. Dies ist allerdings überhaupt nicht klar. Es sollen keine Hoffnungen geweckt werden, die am Ende nicht eingehalten werden können.
 

Frau Hübner sieht es wie Frau Emmrich, dass die Formulierung so gewählt wurde, dass der Eindruck des Gleichbleibens entsteht.

Herr Seiler sagt, im Antrag steht eindeutig, dass die Verwaltung, sobald die Daten zur Verfügung stehen, der aktiven Gemeindevertretung eine Berechnung vorlegen soll, unter welchen Voraussetzungen eine Veränderung der Hebesätze der Grundsteuer A und B zutreffend ist. Erst dann soll entschieden werden, wie damit umgegangen wird. Es handelt sich um ein politisches Zeichen der Gemeindevertretung an die Einwohnerinnen und Einwohner.

Herr Joachim gibt zu bedenken, dass ca. 90 Prozent der Eigentümer von Einfamilienhäusern betroffen sein werden. Auch er spricht sich gegen den Antrag aus. Von der letzten Legislaturperiode zur aktuellen wechselten insgesamt elf Mitglieder der Gemeindevertretung. Wenn im nächsten Jahr ein weiterer Wechsel erfolgt, agiert hier eine komplett neue Gemeindevertretung, die ggf. eine andere Meinung zum Thema hat. Wie soll sie mit dem heute geschlossenen Beschluss umgehen? Für ihn ist der Antrag zu früh gestellt, eine Entscheidung sollte erst im nächsten Jahr erfolgen.

Auch Herr Schwarz macht darauf aufmerksam, es ist gefährlich zu suggerieren, dass sich für viele nichts ändern wird. Die Grundsteuerreform ist notwendig, da alte Häuser bislang nach dem Schlüsselindex von 1937 berechnet wurden und einen zu geringen Grundsteuerbetrag bezahlen mussten, obwohl das alte Haus zwischenzeitlich renoviert und zu 80 % den Komfort eines Neubaus aufweist. Es herrscht aktuell eine große Ungleichbehandlung zwischen den in den letzten zehn Jahren erbauten neuen Häusern (Grundsteuerbetrag beträgt zwischen 400 € und 600 €) und den Bauten aus dem Jahr 1945 (Grundsteuerbetrag deutlich geringer). Gerade diese Ungleichgewichtung soll mit der Reform und der Neubewertung aller Grundsteuerobjekte ausgeglichen werden. Somit wird die Grundsteuer für viele Häuser teurer, für andere ggf. billiger ausfallen.

Herr Länger findet den Ansatz des Antrages grundsätzlich nicht schlecht, aber hält ihn auch für zu früh. Mit dem Grundprinzip sollen sich alle Parteien beschäftigen. Es sollte darüber nachgedacht werden, die Hebesätze so anzupassen, dass die Belastung nicht so extrem hoch ist. Das Ziel, dass alle den gleichen Preis wie bisher zahlen, sieht er nicht.

Herr Knop sagt, für den Einzelnen wird es immer eine Änderung geben, so ist es auch vom Gesetzgeber gewollt.

Frau Formazin denkt, der Beschluss wird ins Blaue hinein gefasst. Für die Bürger eine gute

und gerechte Lösung zu finden, ist heute nicht bewertbar, da die Zahlen noch nicht vorliegen.

Eine vernünftige, fachlich abgewogene Entscheidung ist derzeit nicht möglich.

Der Knackpunkt liegt beim Grundsteuerwert, sagt Herr Seiler. Es wird geraten, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, da die Berechnung in sehr vielen Fällen fehlerhaft bzw. falsch ist.

Für Herrn Stock handelt es sich um einen Antrag im Zuge des Wahlkampfes. Er schließt sich der Meinung von Frau Emmrich an und möchte gern abwarten, bis alle Bescheide vorliegen.

Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze der Grundsteuern A und B so angepasst werden, dass sich die Gesamteinnahmen der jeweiligen Grundsteuerart im Umstellungsjahr 2025 möglichst

aufkommensneutral zum Referenzjahr 2024 darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, nach Zugang der dafür erforderlichen Unterlagen des Finanz-amtes, jedoch spätestens im September 2024, der Stadtverordnetenversammlung/Gemeinde-vertretung einen Vorschlag für eine geänderte Hebesatzung mit den neuberechneten, aufkommensneutralen Hebesätzen der entsprechenden Grundsteuerarten zum Beschluss

vorzulegen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

3

11

6

0