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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung vom "Bebauungsplan 01 Mehrow - Ortsteil Trappenfelde"  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 12 Beschluss:BV-2023/2867
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:56
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2023/2867 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung vom "Bebauungsplan 01 Mehrow - Ortsteil Trappenfelde"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Es gibt keine Anfragen. Frau Hübner bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, gemäß § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung vom „Bebauungsplan 01 Mehrow – Ortsteil Trappenfelde“ im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 

Planungsziel des Verfahrens ist es, Planungsrecht für die Niederlassung von Straßendiensten im B-Plan-Gebiet zu schaffen.

 

Für das Erreichen des Ziels ist die Änderung der Textlichen Festsetzung TF7 notwendig. Die textliche Festsetzung TF7 soll wie folgt neu gefasst werden:

 

„Im Gewerbegebiet sind folgende allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen nicht zulässig: Anlagen entsprechend TF4 außer Betriebshöfe der Straßendienste § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO“

 

 

 

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

17

17

0

0

0