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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung vom "Bebauungsplan 01 Mehrow - Ortsteil Trappenfelde"  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2023/2867
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.07.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2023/2867 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung vom "Bebauungsplan 01 Mehrow - Ortsteil Trappenfelde"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Schwarz erläutert zum Gewerbegebiet, dass es sich bei der textlichen Festsetzung Nr. 4 um ein Dorfgebiet für Wohnen handelt. Die textliche Festsetzung Nr. 7, die das Gewerbegebiet regelt, soll geändert werden, um die Anlage eines Betriebshofes für Straßendienste zu ermöglichen. Herr Meuschke bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, gemäß § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung vom „Bebauungsplan 01 Mehrow – Ortsteil Trappenfelde“ im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 

Planungsziel des Verfahrens ist es, Planungsrecht für die Niederlassung von Straßendiensten im B-Plan-Gebiet zu schaffen.

 

Für das Erreichen des Ziels ist die Änderung der Textlichen Festsetzung TF7 notwendig. Die Textliche Festsetzung TF7 soll wie folgt neu gefasst werden:

„Im Gewerbegebiet sind folgende allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen nicht zulässig: Anlagen entsprechend TF4 außer Betriebshöfe der Straßendienste § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0