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Auszug - Information zum Beschluss FV-2022/2284 "Reaktivierung Feldwege/Wanderwege Ahrensfelde Nord"   

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:IV-2023/2894
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:47
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
IV-2023/2894 Information zum Beschluss FV-2022/2284 "Reaktivierung Feldwege/Wanderwege Ahrensfelde Nord"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava

Herr Schwarz erläutert, dass eine Prüfung erfolgte, ob die Verlängerung der Straße am Walde in Richtung Ackerfläche reaktiviert werden kann. In Richtung Schleifweg wäre ein Landerwerb nötig, der Eigentümer lehnt ab, Wege anzulegen, da sie auf dem Acker enden würden und er keine Menschen dorthin locken möchte.

 

Herr Seiler antwortet, Herr Schwarz solle den Leuten nicht ständig ins Gewissen reden.

 

Herr Geske vom Regionalparkverein erhält das Wort, bezieht sich auf den 1. Entwurf des Wanderwegekonzeptes und führt aus, dass es einen Tauschvorschlag des Vereins gibt. Das Planverfahren zur Umgehungsstraße beginnt. Wenn der Tunnel nicht gebaut wird, sollte eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Der Anschluss-Weg gehört der Gemeinde, das Flurstück 52 ist ein Feld in Richtung Rehhahn, dort könne man hinter dem Wald entlanggehen.

Richtung Rehhahn oder Richtung Schleifweg sind alles Wege der Gemeinde. Eine Verlänge-

rung ist derzeit nicht notwendig. Ob der über das Feld führende Weg der Gemeinde gehört,

wäre zu prüfen, ggf. ein 3 m breiter Steifen zu tauschen. Alternativ sollten eine Ampel, eine Verkehrsinsel oder eine Unterquerung gebaut werden Es ist einer der schönsten Wege, Herr Schwarz solle sich diesen mal anschauen, da er ihn nicht kennt.

 

Herr Schwarz kennt jedoch das Gebiet, war mehrfach bei Einsätzen der Feuerwehr zugegen. Im Vorlauf wurde diskutiert und Vorschläge unterbreitet. Man hat sich dagegen ausgesprochen, da der ungepflegte Wald Privateigentum einer großen Eigentümergemeinschaft und viel Waldbruch vorhanden ist. Die Wege können erst nach baulicher Herstellung gewidmet werden und sind nicht durch den Wald führbar. Ggf. kann  dies später noch einmal betrachtet werden.

 

Herr Geske lädt Herrn Schwarz ein, den schönen Waldweg mit ihm entlang zu gehen.

 

Herr Gehrke schlägt vor, als Bitte für die spätere Schaffung von Wanderwegen eine Querung aufzunehmen.

 

Frau Formazin findet den Vorschlag von Herrn Geske gut, eine Widmung sollte so schnell wie möglich erfolgen, um mehr Gewicht im Planfeststellungsverfahren zu erzielen. Die Herstellung von Wegen ist unterstützenswert. Ab wann darf gewidmet werden?

 

Herr Schwarz antwortet, dass eine Form der Herstellung gegeben sein muss. Ein Feldweg,

der am Acker endet, ist kein Wanderweg.