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Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Onlinebefragung der Einwohner*innen unserer Gemeinde zu einem möglichen Bauvorhaben "Birkholzer Allee"
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | FV-2023/2845 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | zurückgestellt | |||||
Datum: | Mo, 04.09.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2023/2845 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Onlinebefragung der Einwohner*innen unserer Gemeinde zu einem möglichen Bauvorhaben "Birkholzer Allee" | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 09.06.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Herr Stock führt in die Thematik ein und erklärt, dass es um die Onlinebefragung der Einwohner zum Baugebiet Birkholzer Allee geht. Die Mitglieder der Gemeindevertretung hatten diesen Antrag in ihrer letzten Sitzung an den Hauptausschuss verwiesen.
Zwischenzeitlich ist ein Antrag vom Bürgerverein Eiche e.V. zur Ausgestaltung von Onlinebefragungen eingegangen. Dabei geht es hauptsächlich um die Ausformulierung von Rahmenbedingungen und die Verankerung der Regeln zu Onlinebefragungen in der Einwohnerbeteiligungssatzung, sprich wie mit einer solchen Befragung im Einzelnen umzugehen ist, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen und wie die Erreichbarkeit aller Einwohner gewährleistet wird.
Eine Überlappung der beiden Anträge ist offensichtlich, so Herr Stock. Bei der Behandlung des bereits vorliegenden Antrages geht es um die Formulierung der zu erreichenden Ziele und in der nächsten Gemeindevertretersitzung würde die Verständigung zu den benötigten Werkzeugen erfolgen. Er fragt die Mitglieder des Hauptausschusses, wie mit den beiden Anträgen umgegangen werden soll.
Herr Knop informiert, dass heute ein Einwohnerantrag aus Lindenberg auf Durchführung einer Onlinebefragung ohne direkten Bezug auf ein Baugebiet per Post eingegangen ist. Dieser Antrag muss nunmehr noch geprüft werden.
Jetzt liegen insgesamt drei Anträge vor: Antrag des Bürgervereins Eiche e.V., Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und ein verbindlicher Einwohnerantrag gemäß unserer Einwohnerbeteiligungssatzung.
Herr Stock fragt die Ausschussmitglieder, wie und in welcher Reihenfolge nunmehr die Abarbeitung der Anträge erfolgen soll. Grundsätzlich ist das benötigte Werkzeug für eine Onlinebefragung noch nicht ausreichend definiert.
Frau Emmrich spricht sich für eine gemeinsame Behandlung der beiden Anträge, zu den Zielen und zu den Werkzeugen, aus. Allerdings macht eine Diskussion heute wenig Sinn. Diese sollte im nächsten Hauptausschuss erfolgen.
Da sowohl Herr Schulze als auch Herr Kusch heute anwesend sind, bittet Herr Stock beide Antragssteller, ihre Anliegen kurz zu erläutern.
Herr Kusch sagt, es muss sich zwingend mit dem Thema Baugebiet Lindenberg beschäftigt werden. In diesem Zusammenhang sind die Gemüter sehr erregt, dies kann man in den sozialen Netzwerken verfolgen. Es entsteht der Eindruck einer Hinhaltetaktik. Dem ist allerdings nicht so.
Er spricht sich klar und deutlich für eine öffentliche Versammlung im großen Saal aus, deren Bekanntmachung vorher im Amtsblatt erfolgt. Bei einer solchen von einem Mediator geführten Veranstaltung sollen sämtliche Fragen gestellt und auch beantwortet werden. Auch der Investor soll dabei anwesend sein. Gleichzeitig plädiert er für die Schärfung des Handwerkszeugs.
Das geplante Baugebiet ist nicht neu, natürlich gibt es Stimmen, die dafür und welche die dagegen sprechen.
Die Schärfung des Handwerkszeugs für eine Onlinebefragung soll mit dem eingereichten Antrag des Bürgervereins Eiche e.V. erreicht werden. Auch sollte jedem klar sein, was diese Form der Befragung für den Bürgermeister, für die Verwaltung und die Gemeindevertretung bedeutet und welchen Anspruch bzw. Erwartungen der Bürger an eine solche hat.
Er wird heute einer Abstimmung zur Durchführung der Onlinebefragung nicht zustimmen, da die Voraussetzungen (Handwerkszeug) noch zu undifferenziert sind.
Herr Schulze begründet seinen Antrag wie folgt: Hintergrund ist das Neubaugebiet in der Birkholzer Allee. Ihm geht es in erster Linie um die Einholung eines Meinungsbildes der Einwohner. Die Onlinebefragung wird in vielen Gemeinden gerade beim Thema Infrastruktur und Mobilität genutzt. Das hierbei kein rechtsverbindliches Ergebnis entsteht, ist normal. Es geht lediglich um die Frage: Wie stehen die Einwohner zu weiteren Baugebieten, gerade jetzt, wo drei weitere Baugebiete sich in der Umsetzung befinden. Immer wieder geht es in der Diskussion darum, dass nicht ausreichend Wohnraum für ältere Herrschaften bzw. junge Leute vorhanden ist.
Mit einer Onlinebefragung werden grundsätzlich viele Einwohner erreicht. Dem Argument, dass gerade ältere Menschen nicht an dieser Form der Befragung teilnehmen können, wiederspricht er. Viele Kinder und Enkel würden bei einer entsprechenden Werbung sicherlich behilflich sein.
Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung würde er auch begrüßen, glaubt aber nicht, dass Einwohner kommen, die für das Projekt sind.
Er bleibt bei seinem Antrag für eine Onlinebefragung, wobei eine Verständigung zur Fragestellung durchaus möglich ist.
Frau Freitag unterstützt den Antrag von Herrn Kusch. Eine Diskussion, wie und in welcher Form eine Onlinebefragung stattfinden soll, muss zwingend erfolgen. Weiterhin meint sie, der Antrag von Herrn Schulze betrifft alle Einwohner der Gemeinde.
Da es zukünftig eventuell öfters zu Befragungen kommen wird, muss über die Kosten, die Umsetzung und die resultierenden Konsequenzen für die einzelnen Gemeindevertreter gesprochen werden.
Herr Meuschke sagt, dass das Thema Onlinebefragung (Ablauf, Erreichbarkeit aller Personen und Manipulation) in der letzten Gemeindevertretersitzung thematisiert wurde. Für ihn ist es fraglich, ob durch eine solche Befragung die Herstellung eines Meinungsbildes möglich ist.
Über das besagte Baugebiet wird bereits seit vier Jahren gesprochen. Im November 2019 lag dem Ortsbeirat Lindenberg ein Antrag über 31 ha vor. Dieser wurde auf Antrag von Frau Freitag zurückgestellt und man verständigte sich auf die Durchführung eines Workshops. Dieser wurde auch mit mehr als 100 Personen unter Coronabedingungen durchgeführt. Die gesammelten Erkenntnisse des Workshops wurden eingepflegt und der Investor verkleinerte u.a. die zu bebauende Fläche. Im März 2023 erfolgte dann im Ortsbeirat die Beratung über das geänderte Baugebiet mit einer Abstimmung. Der Bauausschuss hat zusätzlich ein Eckpunktepapier entwickelt. Wie lange soll der gesamte Prozess noch dauern, für ihn handelt es sich um Hinhaltetaktik. Eine nochmalige Vertagung in die Gemeindevertretersitzung und anschließend wieder in den Hauptausschuss findet er nicht optimal. Die Glaubwürdigkeit der Gemeindevertreter leidet ebenfalls darunter.
Der Bedarf an Wohnungen ist eindeutig zu erkennen. Die Frage sollte nunmehr konkret lauten: Aufstellungsbeschluss – ja oder nein.
Bei dem Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich um einen inhaltlichen Antrag, bei dem vom Bürgerverein Eiche e.V. um einen Satzungsänderungsantrag bezüglich der Verfahrensweise, so Herr Knop. Wie soll mit den drei Anträgen verfahren werden, zumal der Antrag aus der Bürgerschaft zwingend behandelt werden muss. Dieser ist nach der jetzigen Fassung der Satzung gestellt und muss grundsätzlich auch danach behandelt werden.
Vorteilhaft für die Verwaltung sind Vorgaben, wie eine solche Befragung aussehen soll. Onlinebefragungen sind auf verschiedenste Weisen möglich und es gibt Vor- und Nachteile, günstige Varianten die nicht so genau sind und wiederum andere, die teuer sind aber dafür genauer. Auch der Datenschutz stellt ein großes Problem da.
Herr Länger spricht sich ebenfalls für eine öffentliche Veranstaltung aus. Gerade in den sozialen Medien wird vieles falsch wiedergegeben.
Sollte heute eine Abstimmung zur Onlinebefragung erfolgen, gibt es keine Kenntnis darüber, in welchem rechtlichen Rahmen und über das anzuwendende Handwerkszeug. Eine Meinungsbildung ist so nicht eindeutig gegeben.
Auch das Eckpunktepapier ist noch nicht endgültig abgeschlossen und jedem bekannt.
Frau Schenderlein meint, zunächst sollte das Thema Einwohnerbeteiligungssatzung angegangen werden, um der Verwaltung entsprechendes Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen und somit eine Grundlage für eine Onlinebefragung zu schaffen. Eine Einwohnerbefragung mit einer vorherigen Informationsveranstaltung, an der alle teilnehmen können und Fragen gestellt und beantwortet werden, wäre für sie der richtige Weg. Derzeit kann sie sich persönlich kein Meinungsbild zur Stimmung der Bevölkerung bilden.
Herr Stock fasst noch einmal kurz zusammen, dass den Einwohnern zunächst aufgezeigt werden muss, was geplant ist (siehe Eckpunktepapier). Dann die Durchführung einer Informationsveranstaltung mit Fragen und Antworten und anschließend eine Onlinebefragung, um ein umfassendes Stimmungsbild einzuholen.
Frau Freitag erklärt, dass an dem Workshop 2020 nicht alle teilnehmen konnten. Das geplante Baugebiet wird von der Bevölkerung zwiespältig aufgenommen. Sie meint, dass ein Keil in die Bevölkerung bewusst getrieben wird.
Es sollte zunächst die Grundsatzfrage gestellt werden, ob gebaut werden soll oder nicht. Damit auch der Investor weiß, ja oder nein. Dann müssen Gespräche und Diskussionen darüber geführt werden, wie gebaut werden soll.
In der Gemeinde gibt es aktuell drei große Baugebiete, die die Einwohneranzahl extrem erhöhen werden. Auf der einen Seite wird wegen dem Verkehrsgeschehen auf der B158 demonstriert und auf der anderen Seite wird immer mehr Wohnraum gebaut.
Herr Kusch meint, dass ein Aufstellungsbeschluss benötigt wird, um die Öffentlichkeit teilhaben zu lassen. Derzeit befinden wir uns immer noch vor diesem Beschluss. Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, wann mit einem solchen zu rechnen ist?
Er sensibilisiert noch einmal die Mitglieder des Hauptausschusses, dass das derzeit zur Verfügung stehende Handwerkszeug nicht ausreichend ist und auch die Verwaltung sich die Schärfung bzw. Konkretisierung dieses Werkzeuges wünscht.
Die Einberufung einer öffentlichen Veranstaltung ist die einfachste Form der Einwohnerbeteiligungssatzung und man erhält schnell ein direkt ein Meinungsbild.
Herr Meuschke sagt, der Investor hat bislang keinen Aufstellungsbeschluss und es kommen immer mehr Forderungen seitens der Gemeinde, was auf dem Baugebiet entstehen soll. Zunächst sollte geschaut werden, ob der Investor sein Bestreben fortsetzt und erst dann ist eine Beteiligung der Einwohnerschaft wieder sinnvoll.
Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss, der im Anschluss die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht, so Herr Kusch. Gibt es Informationen dazu, wann mit diesem Beschluss zu rechnen ist, damit eine zeitliche Planung möglich wäre.
Herr Schulze wäre zu dem Kompromiss bereit, seinen Antrag in die November-Sitzung des Hauptausschusses zu verschieben, wenn bis dahin eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat.
Herr Knop sagt, die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung den Tagesordnungspunkt „Eckpunktepapier“ mit der Begründung vertagt, dass zunächst darüber zu beraten ist, wie mit der Bürgerbefragung umzugehen ist.
Sinnvoll ist es auf jeden Fall, zunächst das Eckpunktepapier abzuwarten und im Anschluss einen Aufstellungsbeschluss zu erwirken. Die dann anfallenden Kosten für Gutachten, Planer usw. sind schon enorm. Der von uns eingeschlagene Weg ist definitiv besser auch wenn er letztendlich aufwendiger ist. Er spart aber auch eventuelle Überraschungen.
Die Planungshoheit liegt bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung. Sobald das Eckpunktepapier fertiggestellt ist und der Investor diesem zustimmt, dann folgt der Aufstellungsbeschluss.
Die Frage des weiteren Einwohnerantrages auf Bürgerbefragung lautet, soll zukünftig eine Änderung des FNP im Ortsteil Lindenberg erfolgen, um weiteres Bauland in Lindenberg zu schaffen. Es geht also nicht um dieses Baugebiet sondern um die Abänderung des FNP für ganz Lindenberg.
Er rät daher nicht zu einer Verknüpfung der beiden Themen sondern zu einer getrennten Behandlung.
Herr Stock meint, die Einwohner sollen und müssen mitgenommen werden. Die Vorstellung des Eckpunktepapiers soll in einer Runde erfolgen, die durch einen Mediator moderiert wird, sowie von Herrn Kusch vorgeschlagen. Parallel dazu sollte der Antrag des Bürgervereins Eiche e.V. umgesetzt werden und ggf. die Anpassung der Satzung erfolgen.
Frau Freitag denkt, dass eine Grundsatzentscheidung getroffen werden muss. Also die Lindenberger Einwohner werden direkt befragt, ob die Versiegelung weiterer Ackerflächen gewünscht ist. Sobald die Antwort auf diese Frage vorliegt, kann dem Investor entweder grünes Licht oder der Hinweis gegeben werden, dass er dort nicht bauen kann. Wie letztendlich die Gemeindevertreter mit diesem Stimmungsbild umgehen, liegt in deren Händen.
Herr Stock erinnert, dass darüber zu entscheiden ist, wie mit einer Onlinebefragung und gleichzeitig mit dem Antrag des Bürgervereins Eiche e.V. umzugehen ist.
Frau Emmrich findet es gut, dass Herr Schulze seinen Antrag zurückstellen lassen möchte. Mit dem Antrag des Bürgervereins Eiche e.V. wäre die Erarbeitung des Handwerkszeugs möglich und in der Zwischenzeit ist die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung sinnvoll.
Die Argumentation, dass auf Grund der drei Baugebiete die B158 extrem bevölkert wird, kann sie nicht teilen. Gerade Einwohner des Baugebiets Kaufpark Eiche, werden nicht die B158 nutzen, um nach Berlin zu kommen.
Die Verantwortung für die Aufklärung sieht sie eindeutig bei den Gemeindevertretern. Allerdings fände sie es nicht richtig, wenn der Ortsbeirat diesbezüglich allein gelassen wird.
Herr Meuschke stellt noch einmal zwei Sachen klar: 1. Der Investor kann nach einem Aufstellungsbeschluss nicht machen was er möchte. Aber zunächst muss die Frage mit einem Ja oder einem Nein eindeutig beantwortet werden. Anschließend wird der B-Plan erstellt, hierfür dient das Eckpunktepapier.
2. Gemäß Baugesetzbuch muss es kein Eckpunktepapier geben. Hierbei handelt es sich um eine Forderung der Gemeindevertretung und des Bauausschusses.
Einer Onlinebefragung würde Herr Meuschke erst zustimmen, wenn der Aufstellungsbeschluss steht.
Sowohl der Aufstellungsbeschluss als auch das Eckpunktepapier sollten auf die nächste Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung gesetzt werden.
Frau Freitag bezieht sich auf die Aussage von Frau Emmrich und meint, dass alle Schüler die B158 queren müssen, um zur Schule zu kommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie nach Lindenberg oder nach Blumberg müssen. Die B158 ist immer ein Gesprächsthema.
Herr Stock schlägt vor, möglichst zeitnah unter Begleitung eine Einwohnerbefragung bzw. - versammlung durchzuführen. Das Thema soll noch einmal vorgestellt und das Eckpunktepapier erläutert werden. Den Einwohnern muss die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen. Paralell dazu soll die Verwaltung Vorschläge für eine Konkretisierung der Regeln für Onlinebefragungen vorbereiten. Im Anschluss erfolgt dann die Anpassung der Einwohnerbeteiligungssatzung.
Ein großer Saal, z.B. die Grundschule Lindenberg, sollte von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, so Frau Schenderlein.
Frau Freitag möchte gern wissen, wann mit der Behandlung des Einwohnerantrages zur Einwohnerbeteiligungssatzung in der Gemeindevertretung zu rechnen ist.
Das weitere Vorgehen wird von Herr Knop kurz erläutert. Zunächst erfolgt die Prüfung der Unterschriften durch das Meldeamt und ob das Quorum erreicht wurde. Wenn alle Formalitäten erfüllt sind, wird die Gemeindevertretung über den vorliegenden Antrag informiert. Eine Entscheidung, ob der Bürgermeister sofort beginnen soll und ein Verfahren auswählt oder ob zunächst gewartet wird, trifft die Gemeindevertretung.
Sollten die Bürger allerdings einen sofortigen Start wünschen, dann entscheidet der Bürgermeister allein. Beantragt ist auch ausdrücklich eine Onlinebefragung.
Herr Stock fasst kurz zusammen:
Vom Antragsteller, Herrn Schulze, wurde bereits signalisiert, den Antrag zurückzustellen und erst dann zu behandeln, wenn das entsprechende Werkzeug vorhanden ist.
Die Einreicher des Bürgerantrages müssen sich entscheiden, ob sie den Weg der aktuellen Rechtslage oder darauf warten, bis eine neue Satzung existiert, in der die Onlinebefragung genau definiert ist, gehen wollen.
Gleichzeitig sollte die Verwaltung beauftragt werden, eine Onlinebefragung, gemäß dem Antrag des Bürgervereins Eiche e.V., zu definieren.
Herr Kusch teilt mit, dass der Antrag des Bürgervereins Eiche e.V. bereits mit der Gemeindeverwaltung beraten und die Verweisung in den Hauptausschuss in der nächsten Gemeindevertretersitzung beschlossen angeregt werden soll.
Da die in der gültigen Einwohnerbeteiligungssatzung getroffenen Regelungen nicht ausreichen, wird seine Zustimmung erst erfolgen, wenn das erforderliche Handwerkszeug geschärft ist.
Herr Stock bittet die Hauptausschussmitglieder um Abstimmung zu dem Vorschlag, in Lindenberg eine Einwohnerversammlung durchzuführen, bei der sämtliche Einzelheiten zu dem geplanten Baugebiet den Anwohnern noch einmal ausführlich erläutert werden.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
9 | 8 | 0 | 1 | 0 |
Außerdem hatte Herr Schulze einer Vertagung seines Antrages unter der Bedingung zugestimmt, dass eine korrekte Onlinebefragung existiert.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Onlinebefragung der Einwohner*innen unserer Gemeinde zu einem möglichen Bauvorhaben „Birkholzer Allee“/Ortsteil Lindenberg.
Nachfolgende Fragen, welche nur mit Ja oder Nein beantwortet werden, sollen Bestandteil der Onlinebefragung sein: - Erachten Sie eine Bebauung an der Birkholzer Allee/OT Lindenberg aktuell für notwendig? - Finden Sie unter dem Aspekt des Eckpunktepapiers B-Plan „Birkholzer Allee“ eine Bebau- ung für sinnvoll? - Sehen Sie generell die Notwendigkeit für weiteren Wohnraum zur langfristigen Entwicklung und Nachhaltigkeit unserer Gemeinde Ahrensfelde? - Finden Sie die aktuelle Infrastruktur wie Verkehr und ÖPNV als ausreichend für weitere Bebauungen? - Werden Umwelt- und Naturschutzaspekte aus Ihrer persönlichen Sicht bei Bebauungen in unserer Gemeinde ausreichend berücksichtigt? |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
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