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Auszug - Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Ahrensfelde vom 02.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Aufforderung zum Ungültigkeitsbeschluss für den Beschluss (BV-2023/2668 - Beschluss der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023)
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 18 | Beschluss: | FV-2023/2945 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 18.09.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:47 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2023/2945 Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Ahrensfelde vom 02.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Aufforderung zum Ungültigkeitsbeschluss für den Beschluss (BV-2023/2668 - Beschluss der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023) |
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Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | BVB / FREIE WÄHLER Ahrensfelde 02.09.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Bartosch, Susanne | |||||
Frau Freitag bezieht sich auf die im Protokoll notierten Aussagen von Frau Tietz zur Schöffen-
wahl, über die sie verwundert ist. Der Beschluss ist ungültig, die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl muss neu beschlossen werden.
Herr Dr. Kauert erläutert, dass der damals gefasste Beschluss rückwirkend nicht für unwirksam erklärt werden kann. Der Antrag der Fraktion ist nach seinem Wortlaut darauf gerichtet, dass die Kommunalaufsicht den Beschluss rechtlich überprüft. Genau diesen Beschluss hat die Kommunalaufsicht aber bereits geprüft und sieht es als nicht erforderlich an, dagegen einzuschreiten. Eine erneute Überprüfung desselben Beschlusses durch dieselbe Stelle ist nicht sinnvoll.
Herr Seiler sagt, es geht nicht darum, den Beschluss nochmals prüfen zu lassen. Es wurde
keine Begründung gegeben, warum die Personen nicht aufgenommen wurden, sie wurden diskreditiert. Sie haben das Recht, die Gründe zu erfahren. Die Schöffenwahl, für die es klare soziale Kriterien gibt, ist gelaufen. Die Verfahrensweise ist des Gremiums unwürdig. Die Fraktion bleibt bei ihrem Antrag, sie will es heilen. Den Fehler zuzugeben, steht der Gemeinde-
vertretung gut zu Gesicht.
Herr Dr. Kauert antwortet, dass Herrn Seiler die Meinung zusteht. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses wurde von der Kommunalaufsicht erkannt. Der Vorgang ist abgeschlossen. Die Liste wurde am 15.07.2023 übermittelt, das Verfahren ist nicht mehr beeinflussbar.
Herr Seiler wiederholt, dass die Leute nicht diskreditiert und ausgeschlossen werden dürfen.
Das Persönlichkeitsrecht darf durch das Kommunalrecht nicht ausgehebelt werden.
Im Rahmen der Geschäftsordnung beantragt Frau Laqua die Abstimmung.
Herr Kusch fragt nach den Folgen eines Rücknahmebeschlusses.
Herr Knop antwortet, dass jeder abstimmen kann, wie er möchte, es hat keine Auswirkungen. Gremienentscheidungen können so ausgehen, damit muss man leben. Der Gesetzgeber machte die Vorgaben. Der Beschluss kann nicht aufgehoben werden.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Beschluss BV-2023/2668 für unwirksam zu erklären und diesen nach Prüfung durch die Kommunal-aufsicht des Landkreises Barnim unter Einhaltung der Brandenburger Kommunalverfassung ggf. erneut zu beschließen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
18 | 2 | 14 | 2 | 0 |